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Berechtigung der übrigen Zuzahlungen nach Abschaffung der Praxisgebühr

KLEINE ANFRAGE – Drucksache Nr. 17/12425

Die Abschaffung der Praxisgebühr, die die LINKE seit Jahren forderte, erfolgte zuletzt in großem gesellschaftlichen und politischen Konsens. Die übrigen Zuzahlungen, wie für Arzneimittel oder im Krankenhaus sind jedoch mindestens genauso unsinnig. Deshalb stellte DIE LINKE eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung, die allerdings mangelhaft beantwortet wurde. Eine Nachfrage, um das Bewusstsein der Bundesregierung für dieses Thema zu schärfen, wurde damit notwendig.

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