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27.01.2010

In der Fragestunde des Bundestages am 27.Januar 2010 nutzte Kathrin Vogler die Fragestunde für die folgenden zwei dringlichen Fragen, die sich auf den eine Woche zurückliegenden Unfall in der Urananreicherungsanlage (UAA) Gronau beziehen:

 

1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Ur­sache des Unfalls in der UAA in Gronau, bei dem am Don­nerstag letzter Woche – 21. Januar 2010 – ein Arbeiter verletzt und mit giftigem, radioaktivem und hochreaktivem Uranhexa­fluorid, UF6, kontaminiert wurde, und welche Schlussfolge­rungen für den weiteren Betrieb der UAA zieht sie aus diesem ernsten Zwischenfall?

 

Antwort durch Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi­cherheit:

Kollegin Vogler, ich kann ein Stück weit auf die Ant­wort verweisen, die ich dem Kollegen Krischer gerade gegeben habe. Vielleicht nur noch so viel, um das deutlich zu machen: Der Unfall hat sich im Bereich der Behälter­vorbereitung bei einer sehr routinemäßigen Prüfung eines Behälters ereignet. Bei dieser Behälterprüfung besteht kein Zusammenhang mit dem eigentlichen Anreiche­rungsbetrieb der Urananreicherungsanlage in Gronau.

Darüber hinaus muss ich hier auf den endgültigen Be­richt der Sachverständigen des TÜVs verweisen, der uns hoffentlich Ende der Woche, spätestens Anfang nächster Woche zur Verfügung steht und den wir Ihnen, dem Par­lament, selbstverständlich direkt zuleiten werden.

 

Nachfrage:

Es ist ja schon erwähnt worden, dass der betroffene Mitarbeiter jetzt im insge­samt vierten Krankenhaus liegt, nachdem die Urenco, die Betreiberin der Anlage, zunächst einmal hatte ver­lauten lassen, es gehe ihm gut. Ich war am Sonntag in Gronau, und es gibt in der Bevölkerung erhebliche Be­unruhigung und viele Nachfragen, inwieweit man den Beteuerungen der Urenco über die Harmlosigkeit dieses Vorfalls Glauben schenken kann und inwieweit die In­formationspolitik dieses Unternehmens dazu geeignet ist, den Vorfall schnell und umfassend aufzuklären. Ich möchte daher an dieser Stelle nachfragen: Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Kommunikation der Betreiberfirma in diesem Zusammenhang?

 

Antwort:

Die Betreiberfirma hat direkt nach dem Ereignis eine Pressemitteilung herausgegeben. Gleichzeitig gab es eine erste vorläufige Untersuchung des Ministeriums für Wirt­schaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, welches die entsprechende Aufsichtsbehörde ist. Wir sind aus Nordrhein-Westfalen direkt, vernünftig, ausreichend, umfassend mündlich und schriftlich unter­richtet worden. Den Vermerk dazu habe ich bereits Kol­legen Krischer zugesagt; auch Sie werden ihn erhalten. Dann sehen Sie, dass es eine umfangreiche Information gegeben hat.

Gestatten Sie mir, Herr Präsident, dass ich bezüglich des Gesundheitszustandes des Mitarbeiters aus einer Agenturmeldung von gestern zitiere:

"Vorläufige Messungen hätten gezeigt, dass der45-Jährige nur eine „sehr niedrige Dosis“ der radio­aktiven Strahlung aufgenommen habe, sagte der be­handelnde Arzt Hubertus Hautzel der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag. Endgültige Ergeb­nisse wollen die Ärzte der Nuklearmedizinischen Klinik des Universitätsklinikums Düsseldorf … in der nächsten Woche präsentieren."

So viel zum Gesundheitszustand des betroffenen Mit­arbeiters.

Was die Belastung durch den Stoff durch die Kamine angeht, habe ich vorhin schon ausgeführt, dass es sich hierbei um eine nur sehr geringe Belastung handelt, nämlich ein Sechstel des Wochengrenzwertes, sodass es wohl zu überhaupt keiner Belastung der Bevölkerung gekommen ist. Die Messgeräte zeigen ja an, welche Be­lastungen es tatsächlich gibt. Die Belastungen, denen der betroffene Mitarbeiter ausgesetzt war, lagen, so wurde uns mitgeteilt, zwischen 1 und 5 Millisievert. 20 Milli­sievert dürfen Mitarbeiter laut Strahlenschutzverordnung aushalten; dieser Wert liegt also am unteren Rand.

Alle Fakten zusammengenommen zeigen, dass es sich hierbei – ich bleibe in der „Kategorie-Sprache“ – um ein Ereignis der Kategorie N, einen sogenannten „norma­len“ Unfall, handelt.

 

Nachfrage:

Meine weitere Nachfrage bezieht sich auch auf ein Problem, das mir am Wochenende vorgetragen wurde. Es gibt sehr große Besorgnis in der lokalen Bevölkerung hinsichtlich der Beschäftigten in den Krankenhäusern, in die der Betroffene eingeliefert wurde. Diese sahen sich wenig informiert darüber, wie sie mit einer solchen Situa-tion umzugehen haben. Nun ist die UAA nicht erst seit letzter Woche in Gronau. Das wirft für mich die Frage auf, inwieweit die Notfallpläne die Beschäftigten in den Krankenhäusern überhaupt in den Stand setzen, mit so einem Vorfall umzugehen.

 

Antwort:

Ich habe bereits auf die Frage des Kollegen Krischer geantwortet, dass wir diesem Vorgang sehr genau nach­gehen werden. Der betroffene Mitarbeiter ist jetzt in der Nuklearmedizinischen Klinik der Universitätsklinik Düs­seldorf und dort mit Sicherheit in den besten Händen. Was die Mitarbeiter in den Krankenhäusern ansonsten angeht, denke ich, dass wir davon ausgehen können, dass sie alle entsprechenden Schutzmaßnahmen eingehalten haben.

Es liegen weiter Nachfragen von anderen Abgeordneten vor.

 

2.Welche Gefahren für die Beschäftigten und die Bevölke­rung des Münsterlandes bestehen durch den Betrieb der UAA in Gronau und insbesondere durch die Atomtransporte durch die Region?

 

Antwort:

Kollegin Vogler, die Frage nach Gefahren für die Be­schäftigten und die Bevölkerung habe ich zum Teil schon mit beantwortet. Ich habe schon mehrfach darauf verwiesen, dass der Endausbau der Urananreicherungs­anlage in Gronau am 14. Februar 2005 genehmigt wor­den ist. Sowohl das Bundesumweltministerium als auch das Land Nordrhein-Westfalen sind zu dem Ergebnis ge­kommen, dass die Anlage hinsichtlich der sicherheits­technischen Auslegung und des sicheren Betriebs den nach Stand von Wissenschaft und Technik zu stellenden Anforderungen entspricht.

Die Messungen am Kamin des Gebäudes, in dem sich die Behältervorbereitung befindet, haben gezeigt – da­rauf habe ich schon mehrfach verwiesen –, dass im Zu­sammenhang mit dem Ereignis etwa ein Sechstel des ge­nehmigten Wochenabgabegrenzwertes für diesen Kamin in die Umgebung abgegeben wurde. Eine Dosisbelas­tung der Bevölkerung und der Umwelt ist daher nicht an­zunehmen. Die Messwerte der Umgebungsüberwachung – das habe ich vorhin noch nicht gesagt – zeigten nach Angabe der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde erwar­tungsgemäß keinerlei Auffälligkeiten.

 

Nachfrage:

Frau Staatssekretärin, ich bin nicht der Auf­fassung, dass die Frage, die ich gestellt habe, damit voll­ständig beantwortet ist.

Zum Betrieb der Urananreicherungsanlage gehört nämlich eine erhebliche Zahl von Atomtransporten, die Monat für Monat durch unsere Region rollen und die für ebenso viel Beunruhigung – berechtigte Beunruhigung – und Besorgnis in der Bevölkerung sorgen. Auf diesen Punkt sind Sie jetzt gar nicht eingegangen. Meine Frage ist also: Wie bewertet die Bundesregierung eigentlich die Gefahren, die von diesen regelmäßigen Atomtrans­porten durch unsere Region ausgehen, und was tun Sie, um die Bevölkerung zu schützen?

 

Antwort:

Dazu gibt es eine Antwort der Bundesregierung aus dem Mai 2007 auf eine Kleine Anfrage Ihrer Fraktion. Ich möchte Sie bitten, sich diese Antwort noch einmal genau anzuschauen. Da finden Sie auch unsere Stellung­nahme zum Thema Transport.

(Kathrin Vogler [DIE LINKE]: 2007, das war eine andere Bundesregierung!)

 

 

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