Juli 2010
Schriftliche Fragen im Juli
zu AMNOG, UPD, PKV
1. Wird die Bundesregierung die im Entwurf zum Arzneimittel-Neuordnungs-Gesetz (AMNOG) vorgesehene Fördersumme aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung für die Unabhängige Patientenberatung (UPD) in Höhe von 5,2 Mio. Euro pro Jahr herabsetzen, wenn sich die Private Krankenversicherung an ihre jüngsten Verlautbarungen (siehe PKV PUBLIK AUSGABE 6/2010) hält und eine angemessene finanzielle Beteiligung gewährt, oder sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung diese ca. 500.000 Euro pro Jahr additiv zur Verfügung stehen?
2. Wie kommt die Bundesregierung zu der Einschätzung, dass die Fortführung der UPD mit einer jährlichen Fördersumme von 5,2 Mio. Euro jährlich gewährleistet werden könne, wenn in dieser Fördersumme – anders als bislang bei der Modellphase - auch noch die für Qualitätssicherung und Berichterstattung notwendigen Aufwendungen enthalten sein sollen?
3. Wie kommt die Bundesregierung zu der Einschätzung, dass die Fortführung der UPD mit einer jährlichen Fördersumme von 5,2 Mio. Euro jährlich gewährleistet werden könne, wo doch die bislang gesetzlich vorgesehene Fördersumme für die letzten Jahre zwar bei nur 5,113 Mio. Euro lag, die real benötigte Summe für die Aufwendungen der UPD allerdings kontinuierlich von weniger als 5 Mio. Euro in 2008 auf fast 5,9 Mio. Euro in 2009 und deutlich über 6 Mio. Euro in 2010 angewachsen ist?
4. Geht die Bundesregierung von einer konstruktiven und kontinuierlichen finanziellen Beteiligung der PKV aus, obgleich die Private Krankenversicherung ihre finanzielle Beteiligung zunächst auf drei Jahre befristen will, sich in PKV PUBLIK, Ausgabe 6/2010 von der Sinnhaftigkeit der UPD keinesfalls überzeugt zeigt und deswegen in ihrer Erklärung die angeblich in „Politik und Fachszene“ verbreitete kritische Diskussion über die UPD betont, „ob und in welchem Umfang der Aufwand einer solchen zusätzlichen Institution nötig“ sei und ihre Bereitschaft zu einer finanziellen Beteiligung lediglich darauf beruhe, dass sie den politischen Willen der Bundesregierung und der parteiübergreifenden Mehrheit des Bundestages, die UPD über das Ende des Modellprojekts hinaus weiterzuführen, respektieren wolle?
Sinn, Zweck, Umfang und Kosten von Patenschaften von Städten, Gemeinden und Landkreisen mit Einheiten der Bundeswehr
Kleine Anfrage – Drucksache 17/02581
Mit Patenschaften zwischen Kommunen und der Bundeswehr wird angestrebt, dass das „Verständnis der Bürgerinnen und Bürger für die Bundeswehr“ gefördert und „die Öffentlichkeitsarbeit in Verteidigungsfragen“ ergänzt wird. Diese Militärpropaganda im kommunalen Bereich sollte nicht unkritisch hingenommen werden.
Kathrin Vogler hat deswegen eine kleine Anfrage der Linksfraktion initiiert. Deren Ergebnis zeigt, dass es 700 Patenschaften von Bundeswehreinheiten mit Städten, Landkreisen und Gemeinden gibt.
„Patenschaften von Bundeswehreinheiten mit Städten, Gemeinden und Landkreisen sind ein Instrument der Öffentlichkeitsarbeit auch für den Afghanistankrieg. Die Kommunen sind gut beraten, diese aufzulösen“, fordert Kathrin Vogler.
„Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort bestätigt, dass diese Patenschaften ,jederzeit aufgelöst werden können‘“, erklärt Kathrin Vogler weiter. Diese Patenschaften bieten eine Gelegenheit, die Kritik an der Bundeswehr auf der lokalen Ebene zu thematisieren. Auch deswegen hat sich Kathrin Vogler in Gammertingen mit ihrer Unterschrift gegen die dortige Bundeswehrpatenschaft eingesetzt und ist bei den Protesten gegen das alljährliche Sommerbiwak der 1. Panzerdivision Hannover aufgetreten. Wenn die Bevölkerung mehrheitlich den Afghanistaneinsatz ablehnt, stellt sich die Frage, warum Kommunen eine Patenschaft mit einer Bundeswehreinheit unterhalten, die aus deren Sicht Instrument der Öffentlichkeitsarbeit auch für den Einsatz in Afghanistan ist.
„Lokalverwaltungen argumentieren oftmals mit den Unterstützungsleistungen, die die Bundeswehr für Veranstaltungen der Kommune erbringt. Dabei darf die Bundeswehr nach Auskunft des Verteidigungsministeriums solche Leistungen nicht unentgeltlich erbringen und nur, wenn von der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt,“ erklärt Kathrin Vogler weiter.
Die Antwort der Bundesregierung kann hier nachgelesen werden.
Zur Verfassungswidrigkeit und Anwendungspraxis des Asylbewerberleistungsgesetzes
Große Anfrage – Drucksache 17/02404
Mit der Großen Anfrage sollen zum einen Schlussfolgerungen aus dem HARTZ-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9.2.2010 in Bezug auf das Asylbewerberleistungsgesetz erfragt werden (die Bundesregierung ist entsprechende Antworten auf BT-Drs. 17/979 schuldig geblieben). Zum anderen sollen in Anlehnung an eine Große Anfrage der letzten WP (16/9018) aktuelle Daten zum AsylbLG erfragt werden, die für die politische und rechtliche Argumentation gegen das AsylbLG genutzt werden können.
Entschließungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Entschließungsantrag – Drucksache 17/02474
Kanzlerin und Finanzminister hatten sich nach dem gescheiterten G20-Gipfel für die Einführung der Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene ausgesprochen. Dieser Antrag soll die Bundesregierung darin bestärken, dieses Vorhaben weiter zu verfolgen.
Bericht über die Lage von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen
Kleine Anfrage – Drucksache 17/02359
In der öffentlichen Anhörung am 03.05.2010 zum Behindertenbericht der Bundesregierung der 16. Wahlperiode haben die Sachverständigen überwiegend die Kritik der Fraktion DIE LINKE an der späten Veröffentlichung und unzureichenden inhaltlichen Ausgestaltung bestätigt. Die Bundesregierung wird gefragt, ob sie diese Kritikpunkte aufgreifen und bei der Erstellung des nächsten Berichts umsetzen wird.
Fragen zur mündlichen Beantwortung am 07.07.2010
zu UPD (Unabhängige Patientenberatung Deutschland)
1. Wie stellt sich die Bundesregierung eine befristete Weiterführung der Verträge zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland auf der Grundlage des heutigen § 65b SGB V vor, ohne dass diese Verträge rechtlich vom Bundesrechnungshof oder von in der damaligen Ausschreibung unterlegenen Mitbewerbern angetastet werden können und ohne dass auch für diese befristete Weiterführung eine erneute Ausschreibung stattfinden müsste?
2. Müsste ein solcher befristet verlängerter Vertrag zur Überbrückung der Unabhängigen Patientenberatung auch für die kurze Übergangszeit beispielsweise den Start neuer Modellvorhaben vorsehen, da ja die derzeit gültige gesetzliche Regelung in § 65b SGB V eine finanzielle Förderung lediglich im Rahmen von Modellvorhaben vorsieht, oder ist auch für eine solch befristete Vertragsverlängerung eine gesetzliche Neuregelung notwendig?
