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18 Monate Bundeskinderschutzgesetz – Erfahrungen und Schlussfolgerungen – Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen

KLEINE ANFRAGE – Drucksache Nr. 17/13853

Das Bundeskinderschutzgesetz und die Familienhebammen werden 18 Monate alt. Vor diesem Hintergrund möchten wir den Umsetzungstand sowie mögliche Probleme bei der Umsetzung im Bereich Familienhebammen/Netzwerke
Frühe Hilfen sowie den Mittelabruf aus der Bundesinitiative von der Bundesregierung abfragen.

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