Umsetzung des Grundsatzurteils des Bundesverwg zu Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug zu Deutschen (Nachfrage zur BT-Drucksache 17/12780)
Die Bundesregierung setzt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 4. September 2012 (10 C 12.12) zu den Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug zu Deutschen nur unzureichend um. Zudem erweckte sie auf BT-Drs 17/12780 und in Beantwortung einer mündlichen Frage (Plenarprotokoll 17/227, Seite 28370, Anlage 17) einen falschen Eindruck über den tatsächlichen Inhalt des Runderlasses des Auswärtigen Amtes vom 6.12.12 zur Umsetzung dieses Urteils. Deshalb sind Nachfragen erforderlich.
Zu dieser Anfrage liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 17/14337 vor.
