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März 2010

Schriftliche Fragen im März

zu Rettungsassistentengesetz, UPD, Zusammensetzung der in den Bundesministerien Tätigen, nationaler Krebsplan

1. Wie sieht die Planung der Bundesregierung bezüglich der Novellierung des Rettungsassistentengesetzes aus und wie ist der Verfahrensstand hinsichtlich einer möglichen Einigung der beteiligten Ressorts von Bund und Ländern über Ausbildungsziele, -struktur und –insbesondere Finanzierung? 2. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung, um die Einrichtungen zur unabhängigen Patientenberatung in Deutschland angesichts des Auslaufens der Modellvorhaben nach §65b SGB zum 31.12.2010 zu sichern, und erwägt die Bundesregierung, angesichts des erheblichen Zeitdrucks und um Planungssicherheit für die betroffenen Einrichtungen und die dort beschäftigten erfahrenen Beraterinnen und Beratern zu gewährleisten, zunächst die Phase der Modellvorhaben zu verlängern bis zu einer Klärung über unterschiedliche Regelungsoptionen insbesondere zu Fragen der Trägerorganisationen und der Finanzierung?3. Wie viele der in den verschiedenen Ministerien Tätigen sind von Unternehmen bzw. Verbänden entsandt, standen auf den Gehaltslisten der Verbände bzw. Unternehmen bzw. werden auch während ihrer Tätigkeit in den Ministerien weiterhin von diesen bezahlt (bitte detailliert auflisten) und in welchen Positionen bzw. Arbeitsbereichen sind diese von Verbänden oder Unternehmen entsandten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien tätig?

Antwort hier

4. Wann wird die Bundesregierung das von ihr in Auftrag gegebene Gutachten zur effizienten Versorgung mit Arzneimitteln in der Onkologie, das im Rahmen des Nationalen Krebsplans erstellt wurde und das der Bundesregierung schon seit einiger Zeit vorliegt, der Öffentlichkeit vorstellen und welche Schlüsse für weitere Gesetzesvorhaben wird die Bundesregierung daraus ziehen?

Antwort auf Fragen 1 ,2 und 4 als PDF

Antrag – Drucksache 17/1238

Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung haben sich bewährt. Die sog. Reformen der letzten Bundesregierungen haben allerdings deutliche Spuren hinterlassen. Immer mehr Kosten werden auf die Versicherten abgewälzt. DIE LINKE fordert daher die Einführung einer solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung in Gesundheit und Pflege. So lassen sich die Lasten gerecht auf alle Schultern verteilen und die Finanzierung auf eine dauerhaft stabile Grundlage stellen.


Antrag – Drucksache 17/1206

Insbesondere für patentgeschützte Medikamente dürfen Pharma-Konzerne in Deutschland "Mondpreise" verlangen. Auch die Koalition hat ein Gesetzespaket angekündigt, das hier eingreifen soll. Zu befürchten ist ein Konzept nahe bei den Pharmaunternehmen. Wir stellen eigene Vorstellungen dagegen und verweisen auf weitere zentrale Elemente, mit denen die Pharmaindustrie den Absatz von Arzneimitteln ankurbelt: die Manipulation von Forschung und die Beeinflussung von ÄrztInnen und PatientInnen.


zu den Auswirkungen der Honorarreform der Ärzte


zur Überprüfung Prof. Sawicki


Antrag – Drucksache 17/1116

Der Schutz bei Erwerbsminderung soll durch die Abschaffung von Abschlägen, die Verlängerung der Zurechnungszeiten sowie die Erleichterung des Zugangs verbessert werden und so Armut auch im Alter verhindert werden. Da die Erwerbsminderungsrente der fast einzige verbliebene sozial abgesicherte Weg zum vorzeitigen Ausstieg aus Erwerbsarbeit ist und Erwerbsunfähigkeit ein verbreitetes soziales Risiko, ist die verbesserte Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos von großer sozialer Bedeutung.


Große Anfrage – Drucksache 17/1696

Der Einsatz deutscher Polizisten in Afghanistan findet in einem zunehmend militarisierten Umfeld statt. Die bürgerkriegsähnliche Situation in Afghanistan und die enge Zusammenarbeit mit der Bundeswehr gefährdet nicht nur die Sicherheit der Polizeibeamten, sondern auch den zivilen Charakter der Polizeiarbeit. Deutsche Polizisten dürfen nicht als Besatzungshelfer dienen.


Auswirkungen der Verkürzung des Wehrdienstes auf die bisher von Zivildienstleistenden übernommenen Tätigkeiten

Schrifliche Frage:

Wie stellt sich die Bundesregierung angesichts der Verkürzung des Wehrdienstes auf sechs Monate die Sicherstellung der Durchführung derjenigen Tätigkeiten vor, die derzeit von Zivildienstleistenden übernommen werden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Hermann Kues vom 5. März 2010:

Der Zivildienst ist Wehrersatzdienst und hat als solcher keine Sicherstellungsfunktion. Ungeachtet dessen nimmt die Bundesregierung die an sie herangetragenen Problemanzeigen sehr ernst und wird sie bei der Erarbeitung des angekündigten Regierungsentwurfs zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vom 26. Oktober 2009 vereinbarten Reduzierung der Wehrdienstzeit auf sechs Monate mit berücksichtigen.



Entschließungsantrag – Drucksache 17/1089

DIE LINKE fordert ein wirksames und in sich schlüssiges Zukunftsprogramm, Hartz IV insbesondere durch die Förderung und Schaffung neuer Arbeitsplätze zu überwinden, die Rüstungsausgaben, insbesondere die Ausgaben für Auslandseinsätze der Bundeswehr, zu senken.


Kleine Anfrage – Drucksache 17/1068

Die Bundesregierung erarbeitet mit dem neuen Gesundheitsforschungsprogramm erstmals einen Rahmen für die institutionelle Förderung im Bereich Gesundheit. In diesem werden "Deutsche Institute für Gesundheitsforschung" eine tragende Rolle spielen, die im Rahmen der Helmholtz-Gemeinschaft der Forschungszentren aufgebaut werden. Die KA fragt u.a. nach der Transparenz in den Standortauswahlverfahren sowie nach der Schieflage in der Finanzierung zwischen Großforschung und Universitätsklinika.


Änderungsantrag – Drucksache 17/1038

DIE LINKE beantragt 500 Millionen Euro für die Förderung der nicht-kommerziellen Pharma-Forschung.


Änderungsantrag – Drucksache 17/1039

DIE LINKE beantragt zur Beseitigung des Investitionsstaus bei den Krankenhäusern 2,5 Milliarden Euro.


Änderungsantrag – Drucksache 17/1037

DIE LINKE beantragt für einen Fonds für Gesundheitsförderung und Prävention 1 Milliarde Euro.


Änderungsantrag – Drucksache 17/1011

DIE LINKE beantragt die Erhöhung der Regelsätze der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II und im Alter auf 500 Euro im Monat.


Kleine Anfrage – Drucksache 17/835

Die Voraussetzungen für Zusatzbeiträge sind von CDU/CSU und SPD geschaffen worden. Sie kommen Schwarz-Gelb nun aber als "kleine Kopfpauschale", die ausbaufähig ist, sehr gelegen. Zusatzbeiträge müssen auch von Hartz IV-Beziehern gezahlt werden, obwohl sie im Regelsatz nicht berücksichtigt sind. Sie belasten die Versicherten, entlasten die Arbeitgeberseite und fördern einen desaströsen Kassenwettbewerb. DIE LINKE lehnt deshalb Zusatzbeiträge ab.


Kleine Anfrage – Drucksache 17/825

Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung in seinem Urteil zu den Hartz IV-Sätzen u.a. aufgegeben, einen Leistungsanspruch für unabweisbare, laufende, nicht einmalige Bedarfe zu schaffen und diese bis dahin auf Basis einer Härtefallregelung zu gewähren. Der von Ministerium und Bundesagentur für Arbeit erarbeitete Katalog ist sehr eng gefasst, was nichts Gutes für die zu schaffende gesetzliche Regelung erwarten lässt. DIE LINKE fragt deshalb nach.


Kosten der Schweinegrippeimpfung

Schriftliche Frage:

Wie hoch liegen nach Erkenntnissen der Bundesregierung bislang die Gesamtausgaben für die Bundesländer bzw. für die Krankenkassen für Impfstoff und Durchführung der Schweinegrippeimpfung (bitte getrennt auflisten)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz vom 4. März 2010:

Der Bundesregierung liegen derzeit keine genauen Erkenntnisse vor, wie viele Dosen Pandemie-impfstoff in den Ländern verimpft worden sind. Darüber hinaus hat die Bundesregierung auch keine Kenntnisse über die Kosten, die bei den einzelnen Ländern neben den reinen Impfstoffkosten angefallen sind. Aufgrund des von den Ländern mit GlaxoSmithKline (GSK) geschlossenen Vertrages und der abschließenden Vereinbarung mit GSK vom 7. Januar 2010 sind die Länder aber verpflichtet, 34 Millionen Dosen Pandemieimpfstoff zu einem Preis von je 7 Euro zuzüglich Umsatzsteuer abzunehmen. Ob und in welchem Umfang und zu welchen Konditionen es den Ländern gelingen wird, nicht benötigten Impfstoff an Dritte weiterzuveräußern, ist derzeit noch offen. Die Übernahme der Kosten für die Impfung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung ist in § 2 der Verordnung über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schutzimpfungen gegen die neue Influenza A/H1N1 (ISchGKVLV) geregelt.



Gesetzliche Regelungen und Zeitplan für die Sicherstellung einer ausreichend finanzierten flächendeckenden und unabhängigen Patientenberatung

Schriftliche Frage:

Welche gesetzlichen Regelungen plant die Bundesregierung angesichts des Auslaufensn der modellhaften Finanzierung einer unabhängigen Patientenberatung nach § 65b SGB V, und wie sieht der Zeitplan für die Sicherstellung einer ausreichend finanzierten flächendeckenden und unabhängigen Patientenberatung aus?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz vom 4. März 2010:

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP ist vorgesehen, die unabhängige Patienten-beratung auszubauen, um die Versicherten in die Lage zu versetzen, möglichst selbständig ihre Rechte gegenüber den Krankenkassen und Leistungserbringern wahrzunehmen. Das vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen geförderte Modellprojekt „Unabhängige Patientenbe-ratung Deutschland – UPD“ wird wissenschaftlich begleitet und endet zum 31. Dezember 2010. Derzeit werden verschiedene Regelungsoptionen einer auf Dauer angelegten, unabhängigen Patientenberatung unter Berücksichtigung der in der Modellphase gewonnenen Erkenntnisse und Strukturen geprüft.



Umgang mit und Behandlung bei radioaktiver Verseuchung von Menschen bei Störfällen in der Urananreicherungsanlage Gronau

Schriftliche Frage:

Welche Maßnahmenpläne zum Umgang mit radioaktiver Verseuchung von Mitarbeitern und Anwohnern bei Störfällen kommen in der Urananreicherungsanlage Gronau (Westfalen) und den umliegenden Kliniken zur Anwendung, und welche Kliniken in der Region um Gronau sind für die Behandlungen radioaktiver Verseuchung von Menschen bei Störfällen in der Uranfabrik Gronau ausgelegt bzw. vorgesehen?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinUrsula Heinen-Esser vom 3. März 2010:

Die Bundesregierung unterhält ein dichtes Netzwerk zur Überwachung der Umweltradioaktivität. In der Urananreicherungsanlage Gronau wird mit Uranhexafluorid (UF6) umgegangen. Nach Kontaminationen mit UF6 steht die Behandlung von Verätzungen im Vordergrund. Erst in zweiter Linie folgt die Behandlung toxischer Wirkungen des Urans und radiologischer Symptomatiken. Im Kreis Borken existiert ein Gefahrenabwehrplan sowie ein „Sonderschutzplan für die Uran- anreicherungsanlage Gronau“, der weitere Maßnahmen und Regelungen für Schadenereignisse enthält, deren Auswirkungen möglicherweise nicht auf das Betriebsgelände der Uran- anreicherungsanlage Gronau beschränkt bleiben. Für Schadenereignisse, die auf das Anlagen-gelände beschränkt bleiben, legt der „Betriebliche Notfallschutzplan der Urananreicherungsanlage Gronau“ Maßnahmen des Betreibers fest. Diese haben das Ziel, bei Brand- und Unglücksfällen sowie bei Freisetzungen radioaktiver und chemotoxischer Stoffe die Vermeidung oder zumindest die Begrenzung von erheblichen Auswirkungen auf Personen, Sachgüter und Umwelt sicherzustellen. Die Benennung von Krankenhäusern zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung in der näheren Umgebung der Urananreicherungsanlage Gronau sowie die Benennung von zur Behandlung von Strahlenunfällen ermächtigten Ärzten sind jeweils Gegenstand der oben genannten Notfallschutzpläne.



Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäische und nationaler Ebene für gesetzliche Regelungen zu Registrierung und Veröffentlichung klinischer Studien einzusetzen. Dies ist notwendig, weil durch den Einfluss der Pharmaindustrie eine Verzerrung in der Publikation von Ergebnissen dieser Studien nachweisbar ist. Die Unternehmen betrachten die von ihnen finanzierten Studien allzuoft als "Privatbesitz", obwohl sie für die Öffentlichkeit von großem Interesse sind.

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