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Maßnahmen gegen die Betätigung der Arbeiterpartei Kurdistans in Deutschland

KLEINE ANFRAGE – Drucksache Nr. 17/12775

Im November 1993 verhängte das Bundesinnenministerium ein Betätigungsverbot für die Arbeiterpartei Kurdistans PKK und Dutzender weiterer als PKK-nah angesehener Vereine, Verlage und Presseagenturen.

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