Zum Hauptinhalt springen

Schriftliche Fragen im November

zur elektronischen Gesundheitskarte

1. Welche Einschätzung hat die Bundesregierung hinsichtlich der auch vom Spitzenverband der Krankenkassen geäußerten Befürchtung, dass insbesondere Krankenversicherte außerhalb der „Startregion Nordrhein“ aufgrund der im Rahmen des GKV-Finanzierungsgesetzes erfolgten Neuregelung zur schnelleren Einführung der elektronischen Gesundheitskarte künftig mit zwei Versichertenkarten ausgestattet werden müssen, nämlich mit der neuen elektronischen Karte, aber gleichzeitig auch mit der alten Karte, da die meisten Arztpraxen bundesweit so schnell gar nicht die technischen Voraussetzungen (Lesegeräte etc.) vorhalten werden?

2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass die mit der Neuregelung im GKV-Finanzierungsgesetz erstrebte schnellere Einführung der elektronischen Gesundheitskarte nicht nur für die Versicherten zu einer Komplikation führt, sondern auch zu Mehrkosten und zu einem vergrößerten Verwaltungsaufwand (und somit Wettbewerbsnachteil) insbesondere für diejenigen Krankenkassen führen wird, die aufgrund ihrer Mitgliederstruktur die im Gesetz nun festgelegte 10-Prozent-Mindestquote nicht über Versicherte erreichen können, die innerhalb der „Startregion Nordrhein“ leben, und welche Mehrkosten allein für das Jahr 2011 erwartet die Bundesregierung durch die forcierte Verteilung der elektronischen Gesundheitskarte für die Krankenkassen?

Antwort auf die Fragen als PDF

Im Nachgang zur Kleinen Anfrage zum selben Thema aus dem Juli 2010 soll die konkrete Ausgestaltung der Patenschaften erfragt und die Einhaltung der einschlägigen Richtlinien überprüft werden.

Die britische Regierung plant bis 2015 die Anzahl ihrer in Deutschland stationierten Truppen zu halbieren und bis 2020 ihre Truppen völlig abzuziehen. Deswegen stellt sich die Frage der zukünftigen Nutzung der freiwerdenden Liegenschaften unter anderem des zur Zeit als militärisches Übungsgelände genutzten Naturparks Senne. Ziel ist es die Chancen und Rahmenbedingungen für eine zivile Entwicklung der betroffenen Regionen aufzuzeigen.

Entschließungsantrag zum Haushaltsgesetz 2011

Entschliessungsantrag – Drucksache Nr. 17/3913

DIE LINKE fordert ein wirksames und in sich schlüssiges Zukunftsprogramm, Hartz IV ins-besondere durch die Förderung und Schaffung neuer Arbeitsplätze zu überwinden, die Rüstungsausgaben, insbesondere die Ausgaben für Auslandseinsätze der Bundeswehr, zu senken.

Entschließungsantrag zum Haushaltsgesetz 2011: Einzelplan 14

Entschliessungsantrag – Drucksache Nr. 17/3905

Der Einzelplan 14 des Bundeshaushaltsentwurfs für das Haushaltsjahr 2011 steht für die Kon-tinuität einer kompromisslosen Auf- und Umrüstungspolitik der Bundeswehr zur Interventi-onsarmee seit den 1990er Jahren. DIE LINKE fordert die Kürzung der Ausgaben im Einzel-plan 14 um fünf Milliarden Euro. Die so möglichen Einsparungen sind in Konversions- sowie in entwicklungs-, sozial-, bildungs- und umweltpolitische Projekte zu investieren.

Personen mit herausgehobenen Positionen im Partei- und Staatsapparat der DDR werden mit willkürlichen Eingriffen bei der Rente belegt. Zuerst war eine bestimmte Einkommenshöhe maßgebend für eine Beschneidung der Renten, jetzt sind es bestimmte Tätigkeiten. Der entsprechende Paragraf im AAÜG soll ersatzlos gestrichen werden.

Angehörige der technischen Intelligenz konnten in der DDR in eine spezielle Altersversorgung einbezogen werden. Im Laufe der Jahre kam es allerdings u.a. durch unpräzise Formulierungen zu Differenzen bei der Zuerkennung. Es soll eine Regelung gefunden werden, bei der nicht das Vorliegen einer Urkunde, sondern die Art der Tätigkeit den heutigen Anspruch begründet. Auf die derzeitige Praxis der Stichtagsregelung soll verzichtet werden.

Die von NVA, Zoll und Polizei der DDR in den Dienst der Bundesrepublik Übernommenen erhalten einen Mix aus unzureichend überführten DDR-Ansprüchen, die nicht ruhegehaltsfähig (also nicht für eine Pension) berücksichtigt werden, sondern ausschließlich rentenwirksam sind. Das bedeutet eine Schlechterstellung, die überwunden werden muss.

Bei den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die nach 1990 ihre Tätigkeit fortgesetzt haben, griff die Verbeamtung verspätet, ebenso die Aufnahme in die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Sie erfolgte erst ab 1997. Diese daraus folgende Schlechterstellung bei der Altersversorgung soll beseitigt werden.

Das wissenschaftliche Personal mit DDR-Biografie erhält wesentlich geringere Altersbezüge als die westdeutschen Berufskolleginnen und -kollegen. Besonders benachteiligt sind diejenigen, die zwischen 1995 und 2005 in den Ruhestand gegangen sind. Eine Ursache dafür ist die verpätete Verbeamtung bzw. Aufnahme in die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Deshalb soll die Dienstzeit seit 1990 vollständig in die Altersvorsorge einbezogen werden.

Den Beschäftigten der Deutschen Post der DDR wird bis heute ihre Altersversorgung vorenthalten. Diese historische Altersversorgung war war nur in Zeiten der sowjetischen Besatzungszone bis ins Jahr 1956 eingestellt. Die Bundesregierung soll eine Regelung vorlegen, die die Zusagen der Deutschen Post einlöst.

Den Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn der DDR wird bis heute ihre Altersversorgung vorenthalten. Diese Altersversorgung gab es bereits im 19. Jahrhundert, sie war nur in Zeiten der sowjetischen Besatzungszone bis hinein ins Jahr 1956 eingestellt. Die Bundesregierung soll eine Regelung vorlegen, die die Zusagen der Deutschen Reichsbahn einlöst.

Für Menschen, die einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem der DDR angehörten und bis zum 30. Juni 1995 in Rente gegangen sind, soll tatsächlicher Vertrauensschutz hergestellt werden. Unter anderem soll nicht nur die normale Rente, sondern der gesamte vertrauensgeschützte Zahlbetrag bei Rentenerhöhungen dynamisiert werden.

In der DDR gab es neben der Rente aus der Sozialversicherung Zusatzversorgungen zum Beispiel für die wissenschaftliche, medizinische, technische und künstlerische Intelligenz oder die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, außerdem Sonderversorgungssysteme für die Sicherheitsorgane. Die Ansprüche daraus wurden zu großen Teilen liquidiert. Über ein befristetes System "sui generis" soll das Versorgungsunrecht beseitigt werden.

Versicherte konnten in der DDR für Zeiten der Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit zum Beispiel zur Kindererziehung freiwillige Beiträge in geringer Höhe (3 bis 12 Mark) zahlen und waren damit rentenversichert. Diese Regelung fiel mit der Rentenüberleitung ersatzlos weg. Diese Zeiten sollen wieder als rentenrechtlich wirksam anerkannt werden.

Ehepartnerinnen oder -partner von Personen, die dienstlich ins Ausland gesandt wurden, konnten dort oft keine berufliche Tätigkeit ausüben. Diese Zeiten wurden jedoch rentenwirksam. Auch bei Menschen, die auf Dauer in die DDR kamen, wurde die Berufstätigkeit im Heimatland für die Rente anerkannt. Beide Regelungen wurden nach dem 31. Dezember 1996 ersatzlos gestrichen. Diese Zeiten sollen wieder rentenrechtlich anerkannt werden.

Ein zweiter Bildungsweg oder ergänzende Bildungsstufen wurden in der DDR auch absolviert, indem die Betreffenden zeitweilig aus der Erwerbstätigkeit ausschieden. Außerdem gab es vereinbarte verlängerte Bildungswege, zum Beispiel für Leistungssportler. Diese Zeiten wurden rentenwirksam, was aber nur maximal bis zum 31. Dezember 1996 anerkannt wurde. Die Bundesregierung soll eine Regelung vorlegen, die diese Zeiten wieder als Zeiten einer versicherungspflichtigen Tätigkeit anerkennt.

Für kleine Unternehmen und ihre Familienangehörigen bestand in den frühen DDR-Jahren keine Versicherungspflicht. Gleichwohl wurden die Zeiten ihrer Selbständigkeit rentenwirksam. Diese Regelung galt maximal bis zum 31. Dezember 1996. Die Bundesregierung soll eine Regelung vorlegen, die diese Zeiten wieder als Zeiten versicherungspflichtiger Tätigkeit anerkennt.

Wer in der DDR Angehörige gepflegt hat, bekam dafür Zeiten für die Altersversorgung zuerkannt. Diese Regelung findet für diejenigen, die nach dem 31. Dezember 1996 in Rente gegangen sind bzw. noch gehen, keine Anwendung mehr, was zu Renteneinbußen führt. Auch Eltern von impfgeschädigten Kindern sind betroffen. Die Bundesregierung soll das Problem über den so genannten Lückenausgleich lösen.

Beschäftigten der Braunkohleveredlung wurde in der DDR wegen der starken gesundheitlichen Belastungen eine zusätzliche Altersversorgung unter dem Begriff "bergmännische Tätigkeit unter Tage gleichgestellt" gewährt. Dieser Anspruch wird Betroffenen aus Borna/Espenhain bei einem Renteneintritt nach dem 31. Dezember 1996 verwehrt. Die Bundesregierung soll eine sozial gerechte Regelung treffen.

Tänzerinnen und Tänzer erhielten in der DDR bei Ausscheiden auf Dauer eine berufsbezogene Zuwendung. Diese sollte einen Ausgleich darstellen, wenn die Betroffenen in einen neuen Beruf oder eine andere Tätigkeit wechseln mussten. Dieser Anspruch wurde per 1. Januar 1992 ersatzlos gestrichen. Die Bundesregierung soll eine gerechte Regelung vorlegen.

In der DDR gab es keinen Versorgungsausgleich bei Scheidung. Wer wegen Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Karriereförderung des Ehepartners nicht berufstätig war, konnte sich mit geringen Beiträgen freiwillig versichern. Dies findet heute keine Anerkennung mehr. Eine Einbeziehung in den Versorgungsausgleich erfolgt aber erst für Scheidungen ab 1992. Beides führt bei vielen Frauen zu Altersarmut.

Beschäftigte des Gesundheits- und Sozialwesens der DDR bekamen wegen der hohen physischen und psychischen Belastungen einen besonderen Steigerungsbetrag (1,5) für die Rente zuerkannt. Dieser Anspruch wird heute in der Bundesrepublik nicht mehr anerkannt. Die Bundesregierung soll eine gerechte Regelung vorlegen.

Änderungsantrag Bundeshaushaltsgesetz 2011: Einzelplan 15

Änderungsantrag – Drucksache Nr. 17/3829

Trotz der Verpflichtung der Bundesländer zur Übernahme der Investitionskosten in Kran-kenhäusern ist in den vergangenen Jahren ein Investitionsstau von 50 Mrd. Euro entstanden. Dieser Stau kann mittelfristig nicht allein von den Bundesländern behoben werden. Die Fraktion DIE LINKE fordert deshalb, dass sich der Bund an diesen Kosten zu 50 Prozent beteiligt. Mit einer jährlichen Finanzhilfe von 2,5 Mrd. Euro aus Bundesmitteln kann der heute bestehende Investitionsbedarf bei den Krankenhäusern in den kommenden zehn Jahren abgebaut werden.

Änderungsantrag Bundeshaushaltsgesetz 2011: Einzelplan 15

Änderungsantrag – Drucksache Nr. 17/3828

Bei Gesundheitsförderung und Prävention handelt es sich um gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Aus diesem Grund bentragt DIE LINKE für einen Fonds für Gesundheitsförderung und Prävention 1 Milliarde Euro. Deutschland braucht eine funktionsfähige Infrastruktur für Gesundheitsförderung und Prävention, die nicht allein aus Mitteln der Sozialverischerungen aufgebaut und unterhalten werden kann.

Änderungsantrag Bundeshaushaltsgesetz 2011: Einzelplan 15

Änderungsantrag – Drucksache Nr. 17/3827

DIE LINKE beantragt 500 Millionen Euro für die Förderung der nicht-kommerziellen Phar-ma-Forschung. Denn nur eine von den Pharmakonzernen unabhängige Forschung kann gewährleisten, dass Ergebnisse nicht verfälscht werden. Daher brauchen nichtkommerzielle klinische Forschung an Universitäten und außeruniversitären Instituten industrieunabhängige Unterstützung.

Änderungsantrag Bundeshaushaltsgesetz 2011: Einzelplan 11

Änderungsantrag – Drucksache Nr. 17/3820

DIE LINKE beantragt, dass die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen umgesetzt wird und unter anderem die Schaffung umfassender Barrierefreiheit angegangen wird. Dafür sollen 500 Mio. € bereitgestellt werden.

Änderungsantrag Bundeshaushaltsgesetz 2011: Einzelplan 11

Änderungsantrag – Drucksache Nr. 17/3819

DIE LINKE beantragt die Erhöhung der Regelsätze der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II und im Alter auf 500 Euro im Monat.

Mit dem Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus vom 30.07.2009 wurde Menschen mit Behinderungen, die ihre Assistenzkräfte nach dem Arbeitgebermodell beschäftigen, die Mitnahme dieser bei einem stationären Krankenhausaufenthalt ermöglicht. Diese Regelung greift jedoch zu kurz. Ein Kritikpunkt ist die fehlende Berücksichtigung notwendiger Assistenzleistungen für diesen Berechtigtenkreis auch in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Dies soll der GE sicherstellen.

Um das Defizit des Gesundheitsfonds auszugleichen und damit Zusatzbeiträge zu verhindern, ist Röslers Kopfpauschale der falsche Weg. Hierzu gibt es kurzfristige Alternativen. Langfristig führt an der Einführung einer Bürgerversicherung aber kein Weg vorbei.

Anlässlich des EU-Afrika-Gipfels Ende November in Libyen fordert die Fraktion DIE LINKE eine Neuausrichtung der deutschen und europäischen Afrikapolitik. DIE LINKE fordert, die sozialen Herausforderungen und Entwicklungsbedürfnisse der afrikanischen Partner und nicht die eigenen wirtschaftlichen und strategischen Interessen in den Mittelpunkt der Beziehungen zu stellen und fordert eine humane Flüchtlings- und Migrationspolitik.

Deutsche Zivilisten in militärischen Einsätzen z.B. im Dienste ausländischer oder auch deutscher Sicherheitsunternehmen. Oft handelt es sich um ehemalige Bundeswehrsoldaten, deren sicherheitsrelevanten Tätigkeiten laut Soldatengesetz beim BmVg angezeigt und genehmigt werden müssten. Die Nachfrage nach Legionären beabsichtigt, Teile der verdeckten "privaten" deutschen Beteiligung an internationalen bzw. bürgerkriegsähnlichen Konflikten offen zu legen.

Die Bundesregierung plant eine Novellierung des Betäubungsmittelgesetzes und folgt damit der Empfehlung einer Zulassung von Fertigarzneimitteln mit Cannabis-Extrakt. Dabei existieren eine Reihe von offenen Fragen zur medizinischen Verwendung von Cannabis. Unter anderem geht es um die Praxis der bisherigen Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis, sowie die Kosten für Patientinnen und Patienten bei legaler Verwendung von Cannabis oder synthetischen Cannabinoiden.

Die EU führt gegenwärtig zwei Militärmissionen in Ostafrika durch, die darauf abzielen, die Lage am Horn von Afrika zu stabilisieren. Tatsächlich scheint jedoch insbesondere die Mission EUTM den Konflikt eher zu eskalieren und zu internationalisieren. Die Kleine Anfrage will daher dem Ausmaß und den möglichen Folgen deutscher und europäischer Militärkooperation mit den Ostafrikanischen Staaten auf den Grund gehen.

Zurück zum Kopf der Seite