Zum Hauptinhalt springen

Aufbewahrungsfrist der Lohnunterlagen von DDR-Betrieben bis 31. Dezember 2016 verlängern

Antrag – Drucksache Nr. 17/7486

Zum Jahresende 2011 läuft die Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen aus DDR-Zeiten ab. Aber noch haben fast 650.000 Menschen in Ostdeutschland ihr Rentenkonto nicht geklärt. Ein Teil von ihnen wird noch Dokumente über Arbeitsstellen, Beschäftigungszeiten und Einkommen benötigen, um sich den vollen Rentenanspruch zu sichern. Deshalb beantragen wir, die Aufbewahrungsfrist um fünf Jahre zu verlängern.

Zurück zum Kopf der Seite