Aktionen am Int. Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie am 17. Mai in Berlin

Am IDAHOBIT 2022 übergab die Initiative "Grundgesetz für Alle" vor dem Reichstagsgebäude 10.000 Postkarten an den Queer-Beauftragten der Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden des Bundestages. Auch Dietmar Bartsch und Kathrin Vogler waren vor Ort. Am Nachmittag ging es zur Soli-Demo für die LGBTQ*-Community in der Ukraine.

Die Initiative "Grundgesetz für alle" fordert eine Debatte über den Schutz der sexuellen und geschlechtlichen Identität noch in dieser Legislaturperiode: "Die sexuelle oder geschlechtliche Identität eines Menschen darf in Deutschland nicht länger Grund zur Diskriminierung sein“.

Solidarische Unterstützung für diese Forderung kommt von der Fraktion DIE LINKE im Bundestag. Der Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch und Kathrin Vogler, queerpolitische Sprecherin der Fraktion, nahmen an der Aktion vor dem Reichstagsgebäude teil.

Aus der Erklärung der Initiative "Grundgesetz für Alle":

"Neben einer Ersetzung des Rassebegriffs ist es von historischer Bedeutung, in diesem Zuge endlich einen Diskriminierungsschutz für sexuelle und geschlechtliche Minderheiten festzuschreiben. An der Selbstbestimmung und Gleichberechtigung aller Menschen der queeren Community darf die Verfassung keinen Zweifel lassen. Die in Art. 3 (3) GG bereits aufgeführten Diskriminierungsmerkmale sind eine Lehre aus der menschenverachtenden Politik und Verfolgung durch den Nationalsozialismus. Trotz ihrer systematischen Verfolgung unter der NS-Diktatur finden queere Menschen jedoch bis heute keine Erwähnung. Die sexuelle Identität ist bislang durch keines der in Art. 3 (3) GG benannten Merkmale geschützt. Auf Basis des bis heute unveränderten Wortlauts des Grundgesetzes billigte das Bundesverfassungsgericht noch in den 1950er und 1970er Jahren die strafrechtliche Verfolgung homosexueller und bisexueller Männer. Eine Ergänzung des Art. 3 (3) GG ist daher notwendig, um einen dauerhaften Diskriminierungsschutz zu sichern. 

Auch einen Schutz der geschlechtlichen Identität leitet das Bundesverfassungsgericht nur indirekt und nicht immer einheitlich aus dem Merkmal Geschlecht ab. Eine Klarstellung des vollumfänglichen Schutzes auch der geschlechtlichen Identität in Art. 3 (3) GG ist deswegen notwendig. Wir begrüßen den bereits vorliegenden Gesetzentwurf zur Ergänzung des Art. 3 (3) GG um das Merkmal der sexuellen Identität sehr. Er hat eine wesentliche Forderung der queeren Community in den Deutschen Bundestag getragen. In der Anhörung des Rechtsausschusses wurde er von allen geladenen Sachverständigen und zahlreichen Abgeordneten aus Regierungskoalition und Opposition nachdrücklich unterstützt.

DSie weit fortgeschrittene parlamentarische Beratung und die große Unterstützung seitens der Landesregierungen bieten eine einmalige und realistische Gelegenheit, im Zuge der nun geplanten Änderung des Rassebegriffs endlich auch queeren Menschen einen Schutz im Wortlaut der Verfassung zu garantieren. Dies ist mehr als 70 Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes überfällig!

An alle Entscheidungsträger*innen und insbesondere die Mitglieder und Fraktionen des Deutschen Bundestags appellieren wir daher: Nutzen Sie noch in dieser Legislaturperiode die Gelegenheit zu einer Ergänzung des Art. 3 (3) GG, die alle Menschen der queeren Community in ihrer ganzen Bandbreite schützt. Eine Änderung des Art. 3 (3) GG ohne Berücksichtigung eines solchen Diskriminierungsschutzes wäre ein verheerendes Signal für die queere Community und deren Familien. Nie wieder dürfen politische und gesellschaftliche Stimmungslagen zur Gefahr für die Freiheit und Würde des Einzelnen werden. Künftig müssen sich alle Menschen auf den verfassungsmäßigen Schutz durch das Grundgesetz verlassen können. Die sexuelle oder geschlechtliche Identität eines Menschen darf niemals Grund zur Diskriminierung sein."

 

Solidaritätsmarsch mit LGBTIQ* in der Ukraine

Ukrainische LGBTIQ*-Aktivist*innen und Quarteera e.V., der in Berlin ansässige Verein für russischsprachige LGBTIQ* in Deutschland, hatten für den Nachmittag zu einem LGBTIQ*-Soli-Marsch mit der queeren Community in der ukrainischen Stadt Kherson aufgerufen. Kherson ist seit dem 2. März von russischen Truppen besetzt. Dort hatten seit 2017 LGBTIQ*-Aktivist*innen jedes Jahr zum IDAHOBIT* einen "Pride March" organisiert.

Wegen des verbrecherischen russischen Angriffskriegs kann dieser Marsch in diesem Jahr nicht in Kherson nicht stattfinden. Quarteera schreibt in seiner Pressemitteilung zum vom Krieg gestohlenen Soli-Marsch: „Stattdessen müssen queere Menschen vor dem Krieg fliehen, ihr Land im Militäreinsatz verteidigen, Menschen vor Ort helfen oder sich in der Stadt verstecken, aus Angst von den russländischen Besatzern entführt oder ermordet zu werden."

Fotos 1 & 2: (c) Olaf Krostitz