Auch das Abstammungsrecht muss reformiert werden

Medien-Echo

Transmenschen werden nach dem Transsexuellengesetz (TSG) nur in ihrem Geburtsgeschlecht als Elternteil anerkannt. Das verursacht für die Betroffenen immer wieder größte Probleme. Kathrin Vogler hat bei der Bundesregierung nachgefragt, wann neben dem noch ausstehenden Selbstbestimmungsgesetz auch das Abstammungsrecht reformiert wird.

 

Pressemitteilung

Die Bundesregierung weiß noch immer nicht, wann die versprochenen Änderungen im Abstammungsrecht dem Kabinett und dem Bundestag vorgelegt werden. In einer Antwort auf eine Anfrage der queerpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Kathrin Vogler, beteuert sie nur, dass mit "Hochdruck" daran gearbeitet werde. Kathrin Vogler reicht das aber nicht:

"Und wieder einmal wartet die queere Community auf die im Koalitionsvertrag versprochenen Gesetzesvorhaben. Nicht einmal ein Zeithorizont für die dringend benötigten Änderungen im Abstammungsrecht wird skizziert. Was schon beim Selbstbestimmungsgesetz zu erheblichem und berechtigtem Unmut geführt hat, droht sich beim Abstammungsrecht nun zu wiederholen. So werden Familienkonstellationen mit trans- und intergeschlechtlichen Elternteilen weiter zum Klageweg gezwungen, wie im Fall Lia. Wenn die Änderungen im Abstammungsrecht sich weiter verzögern, sollten die Justiz- und Innenminister*innen von Bund und Ländern zumindest neue Ausführungsbestimmungen zu den bestehenden Gesetzen erlassen, damit es nicht zu restriktiven Auslegungen kommt wie jüngst durch das Kreuzberger Standesamt."

 

  • Weiterlesen:

- Schwulissimo, 15.03.2023: Bundesjustizministerium will Position von Trans-Frauen stärken
- ND, 22.02.2023: Trans Mutter: Standesamt verweigert Eintrag

  • Siehe auch:

Kathrin Voglers Online-Sprechstunde
am 27. März, 19 bis 20 Uhr auf Facebook
Im Gespräch mit Kalle Hümpfner, Bundesverband Trans* e.V.