Arztrufzentrale 116117 in NRW: "Feuern wie im Wilden Westen darf nicht unwidersprochen bleiben!"

Kathrin Vogler unterstützt die 155 Callcenter-Angestellten der Arztrufzentrale NRW, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe ohne Vorwarnung freigestellt wurden.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe haben 155 Callcenter-Angestellte der Arztrufzentrale NRW in einer 7-minütigen Videokonferenz von jetzt auf gleich freigestellt. Am 24. März hat Kathrin Vogler die Mitarbeiter:innen der Arztrufzentrale bei ihrem Protest vor der Versammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in Düsseldorf unterstützt:

"Feuern wie im Wilden Westen darf nicht unwidersprochen bleiben!"

Kathrin Vogler hat bei der Bundesregierung mit einer schriftlichen Frage (Originaldokument zum Download) nachgehakt, wie sie die Vorgänge bewertet  und ob die Erreichbarkeit der 116117 gewährleistet ist:

 

Schriftlichen Frage Kathrin Vogler:
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den fristlosen Kündigungen von 155 Callcenter-Angestellten der Arztrufzentrale NRW durch die Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe und wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung
die Erreichbarkeit der 116117 in dem entsprechenden Gebiet jetzt noch sichergestellt?

Antwort der Bundesregierung:
Die Arztrufzentrale NRW GmbH wurde im Jahr 2011 von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe gegründet. Gegenstand des Unternehmens war insbesondere die Koordination des ärztlichen Notdienstes und der Betrieb der Terminservicestelle unter der Rufnummer 116117 in den Bezirken beider Kassenärztlicher Vereinigungen in einem zentralen Callcenter. Nach Mitteilung beider Kassenärztlicher Vereinigungen wird der Betrieb der Rufnummer 116117 seit dem 7. März 2023 in den jeweiligen Landesteilen igenständig durchgeführt, um die Qualität und Erreichbarkeit des Notdienstes und der Terminservicestelle zu verbessern."

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Auszug aus Bericht des Landesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
zu den Vorgängen um die 
,,Arztrufzentrale NRW (Telefonnummer 116 117)":

"Das MAGS hat in diesem Zusammenhang ausdrücklich den geplanten Zeitpunkt der Entscheidungsbekanntgabe gegenüber den Mitarbeitenden (am gleichen Tag wie das Inkrafttreten des Gesellschafterbeschlusses zur Stilllegung des derzeitigen Betriebes) in Frage gestellt und darüber hinaus auch zur Unterbreitung von Übernahmeangeboten an die Mitarbeitenden aufgefordert.  [...] Dieses Vorgehen wirft aus Sicht des MAGS Fragen auf: In Unternehmen mit mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hat das Unternehmen den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft zur Folge haben können, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und die geplanten Betriebsänderungen mit dem Betriebsrat zu beraten. Insbesondere vor diesem Hintergrund findet das MAGS es sehr bedauerlich, dass seitens der KVen bei der Neuorganisation die Konsequenzen für die Beschäftigten, für die es in dieser Frage um ihre wirtschaftliche Situation und ihre berufliche Perspektive geht, im Vorfeld der Bekanntmachung betriebsintern nicht adressiert wurden. Das Vorgehen der KVen, so wie es dem Ministerium bislang berichtet wurde, entspricht nicht dem Bild von sozialpartnerschaftlichem Umgang miteinander. Insbesondere die Zeitpunkte der jeweiligen Information über die Stilllegung an den Betriebsrat und den Wirtschaftsausschuss lösen rechtliche Bedenken mit Blick auf Unterrichtungspflichten aus.
Das Vorgehen der kurzfristigen Bekanntgabe und weitere Aspekte sind Gegenstand einer zurzeit laufenden aufsichtsrechtlichen Prüfung. Zudem hat Minister Laumann unmittelbar nach Bekanntwerden der Umstände der ARZ-Schließung das Gespräch mit den Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigungen gesucht und sich ausdrücklich für die Belange der Beschäftigten der Arztrufzentrale eingesetzt."