Endlich ein Selbstbestimmungsgesetz. Leider kein wirklich gutes.
Es kommt endlich ein Selbstbestimmungsgesetz zur Abstimmung. Es verschafft trans- und intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Menschen Grundrechte indem mit einer Selbstauskunft der Personenstand und der Vorname geändert werden kann. Doch das Gesetz geht viele Probleme nicht an, wie eine gute Gesundheitsversorgung oder die Armut vieler Betroffener. Trotzdem ist es ein wichtiger Schritt.
Kathrin Voglers Rede im Wortlaut:
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Trans- und intergeschlechtliche Menschen leiden immer noch häufig unter massiver Diskriminierung - im Alltag, am Arbeitsplatz und bei der Wohnungssuche. Sie sind oft von Armut betroffen. Sie werden bedroht, beschimpft und ausgegrenzt, sogar in diesem Haus und leider nicht immer nur von ganz rechts. Auch der Staat hat sie mit dem Transsexuellengesetz bis heute systematisch diskriminiert. Deswegen freue ich mich, dass wir dieses Gesetz heute auf den Müllhaufen der Geschichte werfen; denn da gehört es hin.
(Beifall bei der Linken, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar) (FDP))
Die Linke unterstützt das Selbstbestimmungsgesetz,
(Beatrix von Storch (AfD): Deswegen werdet ihr auch untergehen!)
auch wenn wir uns im Sinne der Betroffenen und ihrer Familien mehr wünschen würden. Die einfachere Änderung des Geschlechtseintrags beim Standesamt ohne psychologische Gutachten und Gerichtsverfahren entspricht der wissenschaftlichen Erkenntnis, dass Transgeschlechtlichkeit existiert, dass es sich nicht um eine Krankheit, sondern um eine Variante des Geschlechtsempfindens handelt.
(Beifall bei der Linken, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Daraus folgt, dass die geschlechtliche Selbstbestimmung ein Gebot der Menschenwürde und der Menschenrechte ist.
(Beifall bei der Linken, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank! Es ist gut, dass die Ampel unserer Forderung gefolgt ist und die automatische Datenübermittlung an die Sicherheitsbehörden wieder gestrichen hat. Mit den Ausnahmen für Ausländer/‑innen und für den Kriegsfall ist es immer noch kein richtig gutes Gesetz geworden. Und vor allem: Es reicht nicht. Wenn wir die Selbstbestimmung stärken wollen, dann müssen wir auch dafür sorgen, dass Menschen überall Zugang zu guter Beratung haben.
(Beifall bei der Linken)
Wenn wir richtigerweise die Pflicht zu psychologischen Gutachten abschaffen, dann braucht es im Gegenzug das Recht auf Beratung - für die Betroffenen selbst, für ihr Umfeld und für ihre Familien. Und wir erwarten, dass Herr Lauterbach nun unverzüglich einen Gesetzentwurf vorlegt, der die Finanzierung von gesundheitlichen Maßnahmen regelt. Das sind notwendige nächste Schritte, und da wird Die Linke nicht lockerlassen.
(Beifall bei der Linken und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)