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Finanzierung der Parodontitis-Therapie weiterhin offen

Kathrin Vogler hat mehrere Bürger*innenanfragen an die Bundesregierung weitergeleitet, wann die Evaluationsergebnisse über die Auswirkungen des neuen Finanzstabilisierungsgesetzes auf die präventionsorientierte Parodontitistherapie vorliegen werden. Die Antwort war mehr als unbefriedigend.

Kathrin Vogler wird immer wieder von Bürger*innen gefragt, die sich um die Parodontitis-Prophylaxe (früher sagte man Parodontose) bei der Zahnärzt*in sorgen. Genauer geht es um die Sorge, "dass mit dem 2022 vom Bundestag verabschiedeten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) der neuen präventionsorientierten Parodontitistherapie die Mittel entzogen werden".
Hintergrund ist, dass mit dem GKV-FinStG die Preise und die jeweilige Honorarsumme für Präventionsmaßnahmen gekürzt worden ist, was etwas ungenau auf die erst neu eingeführte Parodontitis-Prophylaxe zugespitzt wird.

Kathrin Vogler hat deshalb die Bundesregierung gefragt, wann die Ergebnisse der Evaluation der Neuregelung vorliegen werden. Die Antwort der Bundesregierung ist ein weiteres Beispiel für die Missachtung des parlamentarischen Fragerechts. Die Abgeordneten müssen die Bundesregierung befragen können und aussagekräftige Antworten erhalten, wenn sie die Regierung effektiv kontrollieren können sollen. Sie abzuspeisen mit Verweisen darauf, dass die Bundesregierung die Ergebnis sicherlich nicht auf ungeeigneten Wegen vorzunehmen gedenkt, versteht sich von selbst. Wenn aber am 30. September die Evaluationsergebnisse vorliegen sollen, dann müsste die Evaluation jetzt sicherlich schon angefangen haben. Dementsprechend sollten der Bundesregierung auch Informationen über Zwischenstände, den Zeitplan und Veröffentlichungswege vorliegen.
 

Schriftliche Frage (Nr. 6/92) von Kathrin Vogler:

Wann wird das Bundesministerium für Gesundheit, die von ihm zum 30.09.2023 in § 85 Abs. 2d geforderte Evaluation der Auswirkungen der mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz getroffenen Regelungen zum Deckel für die Vergütung vertragszahnärztlicher Leistungen auf die Parodontitisbehandlung veröffentlichen, und wann wird diese Evaluation den Abgeordneten des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zugeleitet?

Antwort der Bundesregierung:

Das Bundesministerium für Gesundheit wird die Auswirkungen der Begrenzung der Anhebungen der Punktwerte und Gesamtvergütungen für zahnärztliche Leistungen ohne Zahnersatz auf den Umfang der Versorgung der Versicherten mit Leistungen zur Behandlung von Parodontitis innerhalb der in § 85 Absatz 2d Satz 4 und Absatz 3a Satz 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegten Frist bis zum 30. September 2023 evaluieren. Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Evaluation wird auf einem geeigneten Weg erfolgen.

 

Kathrin Vogler zum Hintergrund:

"Zunächst einmal ist es ein wenig verkürzt, wenn seitens der Zahnärzteschaft kommuniziert wird, es würde konkret bei der Parodontitis-Therapie gekürzt: Es wurden insgesamt die Preise und die Honorarsumme gedeckelt, nicht nur speziell bei dieser Leistung.
In der Sache gebe ich der Zahnärzteschaft aber Recht. Es ist widersinnig, wenn eine dringend notwendige neue Leistung möglichst vielen Patient*innen zugänglich gemacht werden soll und gleichzeitig die Honorarsumme gedeckelt wird. Das ist kontraproduktiv, sorgt letztlich für vermeidbares Leid und für vermeidbare Folgekosten für die Behandlung der daraus resultierenden Erkrankungen.

Daher hat unsere Fraktion auch während des Gesetzgebungsverfahren zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz diese Regelung kritisiert, die dann aber letztlich mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen mehrheitlich verabschiedet wurde. Kleinere Zugeständnisse konnten aber durch den Protest erreicht werden. Zum Beispiel, dass dieser Deckel nicht für die Parodontitis-Therapie von besonders vulnerablen Gruppen gilt und dass das Gesundheitsministerium per Gesetz bis zum 30.09.2023 beauftragt ist, diese Regelung und ihre Auswirkungen auf die Parodontitis-Behandlung zu evaluieren.

Unsere Fraktion wird das Anliegen ganz sicher weiter unterstützen, dass die Parodontitis-Therapie möglichst breit allen Patient*innen angeboten wird. Im Übrigen sind diese vorgenommenen Kürzungen nur deswegen aus Sicht der Koalition notwendig geworden, weil sie es nicht schaffen, sich auf eine nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu einigen. Notwendig wäre, die Menschen mit hohen Einkommen genauso an der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu beteiligen, wie die Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen (z.B. durch Erhöhung oder besser Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze). Dann wäre genug Geld da, um nicht nur alle sinnvollen Leistungen zu bezahlen, sondern auch noch genug, um den Beitragssatz senken zu können."
 

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