Und wieder nur prüfen? Trans und nichtbinäre Menschen stehen im Regen

„Trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Menschen warten auf ein Selbstbestimmungsgesetz, das nur eventuell noch kommt. Doch zugleich warten sie auf die Umsetzung des Koalitionsvertrags, worin es hieß: „Die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen müssen vollständig von der Gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.“ Bislang wurden diese von den Krankenkassen meist übernommen. Doch durch ein Urteil des Bundessozialgerichts vom Oktober 2023 wurde diese Kostenübernahme infrage gestellt. Nachdem die Urteilsbegründung nun vorliegt, fragte ich die Bundesregierung, ob sie nun endlich aus den Hufen kommt und Rechtssicherheit schafft. Die trocken bürokratische Antwort lautet: „Die Prüfung (…) dauert (…) noch an.“ Das Bundesgesundheitsministerium hat zweieinhalb Jahre gepennt und nun prüft es nur weiterhin, das ist entweder Schlamperei oder bewusste Arbeitsverweigerung,“ erklärt Kathrin Vogler, queerpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag. Vogler weiter:

„Der euphorisch angekündigte „queerpolitische Aufbruch“ droht in Prüfaufträgen zu versanden. Gerade trans- und intergeschlechtliche sowie nicht binäre Menschen werden im Regen stehen gelassen. Ich fordere die Ampelfraktionen auf, endlich das Selbstbestimmungsgesetz zur letzten Lesung und Abstimmung ins Parlament einzubringen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach muss dazu endlich einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Kostenübernahme bei Geschlechtsangleichungen gewährleistet.“

 

Am 4. April 2024 berichtet queer.de über die schfiftliche Frage. Den Artikel finden Sie hier.