DIE LINKE NRW unterstützt Forderung für eine ver.di-Mitgliedschaft unabhängig vom Aufenthaltsstatus
DIE LINKE in Nordrhein-Westfalen unterstützt den Offenen Brief von ver.di-Mitgliedern "Migrationskontrolle ist nicht unser Geschäft! - Für eine ver.di-Mitgliedschaft unabhängig vom Aufenthaltsstatus."
Auf Initiative von Kathrin Vogler stimmte der Landesparteitag der LINKEN am 8. Dezember in Herne für die Unterstützung des Offenen Briefs von ver.di-Mitgliedern "Migrationskontrolle ist nicht unser Geschäft! - Für eine ver.di-Mitgliedschaft unabhängig vom Aufenthaltsstatus."
Der Beschluss des Landesparteitags:
DIE LINKE in Nordrhein-Westfalen unterstützt den Offenen Brief von ver.di-Mitgliedern "Migrationskontrolle ist nicht unser Geschäft! - Für eine ver.di-Mitgliedschaft unabhängig vom Aufenthaltsstatus."
Der Landesparteitag der LINKEN NRW empfiehlt den Parteimitgliedern, die der Gewerkschaft ver.di angehören, diesen Brief zu unterzeichnen und bei Kolleginnen und Kollegen in ihren Betrieben für das Anliegen des AK "Undokumentierte Arbeit" zu werben.
Für uns als Sozialistinnen und Sozialisten ist der Aufenthaltsstatus eines Menschen kein geeignetes Kriterium, um ihm die Teilhabe an der gewerkschaftlichen Interessenvertretung zu gewähren oder zu versagen. Wir wissen, dass diese Menschen vielfach ausgebeutet werden, gerade weil sie durch die Unsicherheit ihres Aufenthalts und durch das Fehlen einer Arbeitserlaubnis kaum Möglichkeiten sehen, ihre Rechte am Arbeitsplatz durchzusetzen. Gerade deshalb ist die gewerkschaftliche Organisierung dieser Kolleginnen und Kollegen notwendig und auch im Sinne der Gewerkschaften sinnvoll.
Der Offene Brief "Migrationskontrolle ist nicht unser Geschäft! - Für eine ver.di-Mitgliedschaft unabhängig vom Aufenthaltsstatus."
Offener Brief von ver.di Mitgliedern an den Bundesvorstand:
Migrationskontrolle ist nicht unser Geschäft! –
Für eine ver.di-Mitgliedschaft unabhängig vom Aufenthaltsstatus!
Im Juli traten etwa 300 Geflüchtete der Gruppe „Lampedusa in Hamburg“ der Gewerkschaft ver.di bei. Anläßlich der Kontroverse über deren Aufnahme fertigte das ver.di-Ressort „Organisationspolitik“ eine Stellungnahme* an, die die “Mitgliedschaft von Flüchtlingen bzw. Personen ohne Arbeitserlaubnis in ver.di” grundsätzlich ablehnt. Mit großer Besorgnis stellen wir fest, dass dies der bisherigen gewerkschaftlichen Zusammenarbeit mit „Papierlosen“ die Grundlage entziehen würde. Daher fordern wir, die Unterzeichnenden, den Bundesvorstand auf ein klares Signal zu setzen, dass ver.di eine Gewerkschaft für Menschen mit und ohne Papiere ist. Wir erwarten ferner, dass innerhalb der Gewerkschaft eine Position zur gewerkschaftlichen Organisierung von Menschen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus entwickelt wird.
Was ist falsch an der Stellungnahme des ver.di Ressorts “Organisationspolitik”?
Die von der Hamburger Landesleitung in Auftrag gegebene Stellungnahme untersucht, ob die Mitgliedschaft der Lampedusa-Geflüchteten als “Flüchtlinge bzw. Personen ohne Arbeitserlaubnis“ satzungskonform ist.
Die Stellungnahme stellt zunächst fest, dass “allein” das Kriterium der Erwerbslosigkeit für die Mitgliedschaft der Lampedusa-Geflüchteten “einschlägig” ist. Warum wird hier vorab ausgeschlossen, dass die Geflüchteten nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen? Eine solche Einordnung würde Sinn machen unter der schlichten Annahme, dass nicht gearbeitet wird, weil die Geflüchteten keine Arbeitserlaubnis haben. Dies entspricht nicht der Lebenswirklichkeit der Geflüchteten – sehr oft sind sie zum Lebensunterhalt ihrer Familien auf Arbeit angewiesen.
Auch beim Erwerbslosenbegriff stütze ver.di sich „weniger auf den Zustand der Erwerbslosigkeit als auf die arbeitsmarktpolitische bzw. sozialrechtliche Zuordnung“. Damit wird der staatlichen „Zuordnung“ überlassen, ob jemand Gewerkschaftsmitglied werden kann. Gewerkschaftsbewegungen haben sich aber immer wieder auch dagegen emanzipiert und darauf bestanden, selber festzulegen, wer Mitglied werden kann. ver.di sollte sich an der Realität orientieren: die Geflüchteten leben hier und sie arbeiten hier. Statt die Spaltung zwischen diesen und anderen ArbeitnehmerInnen mitzumachen, sollte ver.di sich mit ihnen solidarisieren.
Des Weiteren wird vom Ressort „Organisationspolitik“ angemahnt, dass für eine ver.di Mitgliedschaft eine Orientierung zum Organisationsbereich von ver.di erkennbar sein muss. Dies sei aber bei der Lampedusa-Gruppe nicht der Fall, die laut Pressemitteilung „Ingenieure, Journalisten, Automechaniker, Bauarbeiter oder Friseure“ umfasst. Die Stellungnahme stellt fest, dass außer bei Journalisten und Friseuren kein Bezug zum Organisationsbereich von ver.di bestehe.
So einfach kann man es sich hier nicht machen. Wir wissen, dass ArbeitsmigrantInnen, vor allem aus dem “globalen Süden”, außerordentliche Schwierigkeiten haben, die Anerkennung ihrer Berufsausbildungen und akademischen Abschlüsse in Deutschland durchzusetzen. Die Herausforderung für viele Ankommende ist daher zunächst, überhaupt einen Job zu finden. MigrantInnen, zumal ohne Arbeitserlaubnis, müssen sich zumeist mit prekären und kurzfristigen Arbeitsverhältnissen rumschlagen, mal als Küchenhilfe hier, mal als Lagerarbeiter dort, mal als Reinigungskraft etc. Es gibt allerdings Erfahrungswerte bei den bestehenden Anlaufstellen, die darauf hinweisen, dass die von ver.di organisierten Branchen zentral für die Arbeit der MigrantInnen sind. Zu erwarten, dass sie alle paar Wochen bei einem Arbeitswechsel auch die Gewerkschaftsmitgliedschaft wechseln, scheint irrwitzig, wenn ein ernsthaftes Interesse daran besteht, sich mit diesen Arbeitenden zu organisieren.
Wider die satzungskonforme Wirklichkeit – Für eine wirklichkeitskonforme Satzung!
Migration ist ein konstitutives Moment unserer globalisierenden Welt. Restriktive Migrationsgesetze haben Migration nicht unterbunden, sondern lediglich die Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Arbeitenden verschärft und Organisierungsprozesse erschwert. Wenn wir uns als Gewerkschaft aller Lohnabhängigen verstehen, müssen wir diesen Diskriminierungen entgegen wirken. Die Möglichkeit der gewerkschaftlichen Mitgliedschaft unabhängig vom aufenthaltsrechtlichen Status ist dafür eine Grundbedingung. Zugleich müssen Maßnahmen der Migrationskontrolle als ein gewerkschaftlich relevantes Thema in den Blick kommen.
In der Vergangenheit hat sich ver.di damit profiliert, Projekte wie die Anlaufstellen für undokumentiert Arbeitende anzustoßen und zu fördern. Diese haben einen wichtigen Impuls in die Gewerkschaftsbewegung gegeben und konkret gezeigt, dass Arbeitende ohne Arbeitserlaubnis sehr wohl an gewerkschaftlicher Zusammenarbeit interessiert sind und Arbeitskämpfe mit Ihnen erfolgreich geführt werden können. Wir sollten es tunlichst vermeiden diese neuen Realitäten mit überalterten Formeln und Annahmen zu konfrontieren. Die Lebens- und Arbeitsverhältnisse ändern sich, und so muss es auch ver.di.
ver.di-Mitglieder, die diesen Offenen Brief unterzeichnen möchten, schicken bitte eine E-Mail bis zum 14. Dezember an ak.verdi@gmail.com mit Angabe von Namen sowie ggf. Funktion.
Am 16. Dezember wird der Brief mit allen Namen an den Bundesvorstand übergeben.
* Die Stellungnahme findet sich unter:
www.labournet.de/wp-content/uploads/2013/11/lampedusa_hh_verdi.pdf
ErstunterzeichnerInnen
Anna Basten, ver.di, Arbeitskreis Undokumentierte Arbeit (DGB/ver.di)
Jonathan Burmeister, ver.di, Arbeitskreis Undokumentierte Arbeit (DGB/ver.di)
Anna Fuchs, ver.di, Arbeitskreis Undokumentierte Arbeit (DGB/ver.di)
Vivien Hellwig, ver.di, Arbeitskreis Undokumentierte Arbeit (DGB/ver.di)
Markus Kip, ver.di, Arbeitskreis Undokumentierte Arbeit (DGB/ver.di)
Conny Roth, ver.di, Arbeitskreis Undokumentierte Arbeit (DGB/ver.di)
