Erhöhung des Bundesanteils muss zur fairen Neugestaltung der Wohnungskosten genutzt werden

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„Seit zehn Jahren wächst die Lücke zwischen den tatsächlichen Unterkunftskosten von SGB-II-Beziehenden und dem, was das Jobcenter übernimmt. Mehr als jede vierte Bedarfsgemeinschaft (29,1 Prozent) musste 2018 einen Teil vom künstlich klein gerechneten Existenzminimum abknapsen, um ein Dach über dem Kopf zu haben – im Durchschnitt gingen dafür monatlich deutlich über 100 Euro drauf“, sagt die Bundestagsabgeordnete Kathrin Vogler (DIE LINKE.). Die Zahlen hatte die Bundesregierung auf Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag veröffentlicht (Drucksache 19/13029).

„Die nun angekündigte Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU) von derzeit 50 Prozent auf 75 Prozent, muss unbedingt dafür genutzt werden, diesen Missstand abzustellen“, so Vogler weiter. „Es darf nicht sein, dass der Kreis Steinfurt dabei seit Jahren so deutlich aus dem Bundesdurchschnitt heraussticht. Ich fordere die Kreisverwaltung auf, die Regelwerte zur den Wohnungskosten der Realität anzupassen und dafür Sorge zu tragen, dass das Geld bei den Betroffenen ankommt.“

„Allein im Jahr 2018 wurden über 4,1 Millionen Euro zu Lasten von Bedarfsgemeinschaften im Kreis Steinfurt nicht ausgezahlt“, so Vogler abschließend. „Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Allen Menschen steht sicherer und bezahlbarer Wohnraum zu. Gleichzeitig bleiben die Kommunen in der Pflicht, Wohnungsbau besonders im günstigen Segment zu fördern und auch selbst zu betreiben, damit die Mieten für alle Mieterinnen und Mieter nicht weiter in den Himmel schießen.“