Lücke bei den Wohnkosten im Arbeitslosengeld II

Susanne Ferschl

Drucksache Nr.19//2536 - Beim Arbeitslosengeld II werden Wohnkosten nur übernommen, sofern sie als angemessen bewertet werden. Fast 600 Mio. Euro wurden in den letzten Jahren jährlich nicht anerkannt, so dass die Leistungsberechtigten dies aus den Regelleistungen für den Lebensunterhalt finanzieren müssen. Die KA will das genaue Ausmaß der Lücke seit 2005 erfragen. Die Antwort ist für die aktuelle Reform der Wohnkostenübernahme wichtig und auch für Erwerbsloseninitiativen von großem Interesse.

Beim Arbeitslosengeld II werden Wohnkosten nur übernommen, sofern sie als angemessen bewertet werden. Fast 600 Mio. Euro wurden in den letzten Jahren jährlich nicht anerkannt, so dass die Leistungsberechtigten dies aus den Regelleistungen für den Lebensunterhalt finanzieren müssen. Die KA will das genaue Ausmaß der Lücke seit 2005 erfragen. Die Antwort ist für die aktuelle Reform der Wohnkostenübernahme wichtig und auch für Erwerbsloseninitiativen von großem Interesse.

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