Mindestlohn rauf – Mieten runter

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"Der Mindestlohn ist immer noch zu niedrig. Für Alleinerziehende deckt er nicht mal das offizielle Existenzminimum. Im Kreis Steinfurt müsste er aktuell bei über 10,68 Euro liegen, um abzüglich der Kosten der Unterkunft den Mindestbedarf zu decken", kommentiert Kathrin Vogler, Bundestagsabgeordnete der LINKEN aus dem Kreis Steinfurt. Zuletzt war der Mindestlohn zum 1. Januar auf 9,19 Euro erhöht worden. "Die viel zu geringe Erhöhung lässt große Teile der Betroffenen im Regen stehen. Der Mindestlohn wird zur Armutsfalle und subventioniert Arbeitgeber in ihrem brutalen Unterbietungswettbewerb, der allein auf niedrigen und niedrigsten Löhnen beruht. Daher fordert die Fraktion DIE LINKE einen Mindestlohn von mindestens 12 Euro und einen Neustart im sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau."

Die deutliche Anhebung des Mindestlohns sei notwendig, so die Abgeordnete, um den laut Bundesregierung angestrebten "angemessenen Mindestschutz" zu liefern. Der derzeit gültige Satz decke in fast allen Fällen nicht das anerkannte durchschnittliche Existenzminimum (SGB II) einer in Vollzeit erwerbstätigen Person mit einem Kind unter sechs Jahren (91,7 Prozent der Fälle). Das belegen Zahlen, die aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der LINKEN im Bundestag hervorgehen. "Es besteht akuter Handlungsbedarf. Es muss möglich sein, von Vollzeit-Erwerbsarbeit ein auskömmliches Leben zu führen und eine Rente zu erwirtschaften, die vor Armut schützt", so Vogler weiter.

Die Bundesregierung errechnete auf Anfrage der LINKEN, dass bei einer Vollzeitstelle (durchschnittliche tarifliche Arbeitszeit von 37,7 Stunden) der Mindestlohn ein monatliches Brutto von 1.338,62 Euro im Jahr 2018 brachte. Um nicht mehr auf staatliche Transferleistungen angewiesen zu sein, hätte ein*e Mindestlohnempfänger*in mit einem Kind unter sechs Jahren nicht mehr als 336 Euro an Mietbelastung haben. Die anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung liegen allerdings für eine Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft weit darüber.