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Sozialstaatswidrig

Verträge gestalten Beziehungen. Insofern betreffen sie eigentlich nur die Vertragspartner. Nur, wenn ein Vertragspartner seine Macht ausnutzt, um den anderen zu drangsalieren und auszubeuten, dann sollten diese Verträge die gesamte Gesellschaft angehen.

 

Deswegen habe ich mich entschieden, den Arbeitsvertrag zu veröffentlichen, den die Firma NGV GmbH & Co. KG den polnischen und ungarischen Arbeitern, mit denen sie ihren Werkvertrag bei der Firma finefood in Emsdetten erledigen will, zur Unterschrift vorgelegt hat.

Stellungnahme zu den Arbeitsverträgen der Firma NGV

Verträge gestalten Beziehungen. Insofern betreffen sie eigentlich nur die Vertragspartner. Nur, wenn ein Vertragspartner seine Macht ausnutzt, um den anderen zu drangsalieren und auszubeuten, dann sollten diese Verträge die gesamte Gesellschaft angehen.

Deswegen habe ich mich entschieden, den Arbeitsvertrag zu veröffentlichen, den die Firma NGV GmbH & Co. KG den polnischen und ungarischen Arbeitern, mit denen sie ihren Werkvertrag bei der Firma finefood in Emsdetten erledigen will, zur Unterschrift vorgelegt hat.

Über diese Arbeitsverhältnisse wird zu recht öffentlich diskutiert. Ich will nicht unterschlagen, dass die Tatsache, dass eine neue Firma nach deutschem Recht gegründet wurde und dass den Arbeitern deutsche Arbeitsverträge angeboten wurden, ein erheblicher Fortschritt ist, der vermutlich nur durch den öffentlichen Druck und auch den Druck der Strafverfolgungsbehörden zustande gekommen ist. Ebenfalls ist es ein Fortschritt, dass die Stundenlöhne oberhalb der bisherigen liegen sollen. Angesichts der Tatsache, dass im Fleischereigewerbe allerdings ohnehin am 1.7. ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden soll und dass die Bundesregierung zum 1.1.2015 einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro einführen will, ist der Fortschritt jedoch gering.

Ich halte diese Verträge für inakzeptabel und für sozialstaatswidrig.

Das will ich an einigen Punkten erläutern:

  1. Das unternehmerische Risiko wird auf die Beschäftigten abgewälzt. Wenn Arbeitszeiten und Gehaltszulagen beliebig an die Auftrags- und Ertragssituation des Unternehmens angepasst werden können, dann trägt nicht mehr der Unternehmer, sondern die Belegschaft das Risiko.

  2. Arbeitnehmer, die bislang mehr als 40 Wochenstunden gearbeitet haben, werden nun für nur 30 Wochenstunden eingestellt. Zur Vergütung von Mehrarbeit findet sich keine Zeile. Die Vermutung der Gewerkschaft NGG, dass Mehrarbeit und Überstunden nicht entlohnt werden sollen, liegt auf der Hand. Das wäre zwar klar rechtswidrig, doch die anderen Abschnitte des Vertrages erschweren es den Arbeitnehmern, ihre Rechte einzufordern.

  3. So werden die Arbeitsverträge auf zunächst ein Jahr befristet, wobei die ersten sechs Monate als Probezeit gelten. Das heißt, dass die Beschäftigten in ständiger Angst vor Kündigung oder vor einer Nichtweiterbeschäftigung leben.

  4. Arbeitnehmer, die selbst kündigen oder vom Unternehmen gekündigt werden, werden mit einer erheblichen Vertragsstrafe bedroht. Nach meinen Berechnungen könnten in so einem Fall weit über 1000 Euro fällig werden. Das ist ein Disziplinierungsinstrument, das den Beschäftigten ein Grundrecht, nämlich das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes entzieht.

  5. Dazu kommen noch absurde kleine Schikanen, die es den Beschäftigten quasi unmöglich machen, sich vertragstreu zu verhalten und die damit dem Unternehmen jederzeit vermeintlich Gründe an die Hand geben, Zulagen zu kürzen, Abmahnungen auszusprechen und mit Kündigung zu drohen. Zum Beispiel sollen sich die Arbeiter verpflichten, eine Verhinderung zwei Stunden vor Schichtbeginn mitzuteilen. Wenn also jemand mit einer sechs-Uhr-Schicht morgens um fünf mit hohem Fieber aufwacht, dann hat er schon keine Möglichkeit mehr, seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen.

  6. Nicht einmal die Zahl der Arbeitstage pro Woche wird festgelegt. Dabei ist dies die Grundlage für die nach dem Gesetz zu gewährenden Mindesturlaubstage. Die im Vertrag vorgesehenen 20 Urlaubstage gelten nur bei einer 5-Tage-Woche, wenn mehr Tage gearbeitet werden, dann ist auch mehr Urlaub zu gewähren.

  7. Nachtarbeit, Schichtarbeit, Wochenendarbeit, die bislang in dem Betrieb und in seinem Vorgängerbetrieb an der Tagesordnung waren, werden ebenfalls nicht besonders erwähnt und – man wundert sich kaum noch – auch nicht mit Zuschlägen besser bezahlt.

Das sind nur einige besonders auffallende Punkte in diesen Arbeitsverträgen. Ich habe den Vertrag neu abtippen lassen und anonymisiert, damit nicht nachvollziehbar ist, von wem ich ihn bekommen habe. Genau deswegen habe ich auch die Beträge beim Lohn entfernt. Ich habe berechnet, dass bei Gewährung aller Zulagen ein Netto-Monatslohn von unter 900 Euro herauskommt. Davon werden die Beschäftigten dann auch noch Rücklagen bilden müssen, um gegebenenfalls die angedrohten Vertragsstrafen bezahlen zu können.

Nicht geregelt ist ebenfalls die Frage der Unterbringung und des Transports zum Arbeitsplatz. Wenn die Beschäftigten jederzeit im Gebiet der gesamten Bundesrepublik eingesetzt werden können, dann werden sie kaum in der Lage sein, sich vor Ort jeweils um eine angemessene Unterkunft kümmern zu können. Ein normales Mietverhältnis lässt sich mit einem solchen Arbeitsvertrag kaum begründen, denn welcher Vermieter akzeptiert schon eine vierzehntägige Kündigungsfrist?

Besonders skandalös finde ich, dass die Bundesgesetzgebung für die Fleischindustrie starke Anreize setzt, mit solchen Werkverträgen zu arbeiten. So werden die Ausgaben von Betrieben für Werkverträge bei der Befreiung von der EEG-Umlage anders bewertet als die Lohnkosten für normal Beschäftigte. Dies führt dazu, dass Betriebe, die besonders viel Arbeit in Werkverträge auslagern, leichter als „energieintensiver Betrieb“ anerkannt und von der EEG-Umlage befreit werden als andere. Dies hat die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion (Drs. Nr. 17/14029, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/140/1714029.pdf, zur EEG-Umlage ab Frage 33) so bestätigt. Dass die Bundesregierung nun die Betriebe verpflichten will, die Betriebsräte über Werkverträge zu informieren, reicht absolut nicht aus. Solange die Betriebsräte kein Eingriffsrecht in die Gestaltung der Werkverträge erhalten, geht der Missbrauch weiter. Auch Politikerinnen und Politiker von CDU und SPD haben sich vor den Wahlen für eine Eindämmung der Werkverträge stark gemacht. Nun regieren sie gemeinsam – da sollen sie auch liefern.

Kathrin Vogler, MdB, 10. Februar 2014

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