Hauptkritikpunkte am Vorschlag Flach/Hintze (weite Zulassung):
• Der Gesetzentwurf ist kein Verbot der PID mit wenigen Ausnahmen (wie oft behauptet), sondern eine weitreichende Zulassung der PID.
• Der Gesetzentwurf würde den Selektionsgedanken bei Behinderung wieder in die deutschen Rechtsordnung einführen.
• Der Begriff „schwerwiegende Erkrankung“ ist so unbestimmt, dass er einer Ausweitung der PID Tür und Tor öffnet.
• PID wird auch bei sog. spätmanifestierenden Erkrankungen erlaubt, obwohl auf diese selbst im Rahmen der Pränataldiagnostik nicht untersucht werden darf.
• Das Aneuploidie-Screening (PGS) wird zugelassen, dass eine weite Öffnung der PID zur Folge haben wird; insbesondere der Umgang mit Nebenbefunden ist unklar und wird in der Praxis zu einer Ausweitung führen.
• PID wird auch für Paare zugelassen, die keine genetische Vorbelastung haben, wenn bei diesen die hohe Wahrscheinlichkeit einer Tot- oder Fehlgeburt vorliegt (was theoretisch bei allen Frauen über 35 der Fall sein kann).
• Wegen der fehlenden Änderung der 3er-Regel im Embryonenschutzgesetz wird die PID nach diesem Gesetzentwurf nur schwer durchführbar oder mit einer erheblichen (hormonellen) Mehrbelastung für die Frauen verbunden sein.
• PID soll u.U. aus Steuermitteln finanziert werden