40-jähriges BAföG-Jubiläum für soziale Weiterentwicklung nutzen

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.17/06372 - Das BAföG wird 40 Jahre alt. Es wird seinem damaligen Anspruch nicht mehr gerecht und muss dringend reformiert werden. Der Berechtigtenkreis muss ausgeweitet, die Bedarfssätze erhöht und die Förderung ohne Darlehensanteil ausgezahlt werden. Die Altersgrenze muss gestrichen, eine Anpassung an die Bologna-Reform erfolgen und die Förderung von SchülerInnen wieder umfassend hergestellt werden. Perspektivisch soll das BAföG auf eine elternunabhängige Förderung umgestellt werden.

Das BAföG wird 40 Jahre alt. Es wird seinem damaligen Anspruch nicht mehr gerecht und muss dringend reformiert werden. Der Berechtigtenkreis muss ausgeweitet, die Bedarfssätze erhöht und die Förderung ohne Darlehensanteil ausgezahlt werden. Die Altersgrenze muss gestrichen, eine Anpassung an die Bologna-Reform erfolgen und die Förderung von SchülerInnen wieder umfassend hergestellt werden. Perspektivisch soll das BAföG auf eine elternunabhängige Förderung umgestellt werden.

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