Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vorlegen

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.17//01578 - Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis zum 30.11.2010 endlich einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorzulegen. Darin sind eindeutige Ziele festzusetzen, Verantwortlichkeiten zu benennen und Überwachungsmechanismen festzuschreiben. Auch müssen VertreterInnen der Zivilgesellschaft und Interessensverbände der Menschen mit Behinderungen Mitsprache-, Gestaltungs- und Entscheidungsrechte erhalten.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis zum 30.11.2010 endlich einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorzulegen. Darin sind eindeutige Ziele festzusetzen, Verantwortlichkeiten zu benennen und Überwachungsmechanismen festzuschreiben. Auch müssen VertreterInnen der Zivilgesellschaft und Interessensverbände der Menschen mit Behinderungen Mitsprache-, Gestaltungs- und Entscheidungsrechte erhalten.

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