Alleinerziehende entlasten – Unterhaltsvorschuss ausbauen

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.17//11142 - Bleiben die Unterhaltszahlung für das Kind aus, bedeutet dies für die Alleinerziehenden und ihre Kinder regelmäßig harte finanzielle Einschnitte, die sie nicht zu verschulden haben. Hier springt der Unterhaltsvorschuss ein. Allerdings ist er zeitlich eng begrenzt und Kindergeld wird voll angerechnet. Wir wollen das Höchstalter auf 18 Jahre setzen, die Bezugsdauer entfristen und das Kindergeld nur hälftig anrechnen.

Bleiben die Unterhaltszahlung für das Kind aus, bedeutet dies für die Alleinerziehenden und ihre Kinder regelmäßig harte finanzielle Einschnitte, die sie nicht zu verschulden haben. Hier springt der Unterhaltsvorschuss ein. Allerdings ist er zeitlich eng begrenzt und Kindergeld wird voll angerechnet. Wir wollen das Höchstalter auf 18 Jahre setzen, die Bezugsdauer entfristen und das Kindergeld nur hälftig anrechnen.

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