Aufarbeitung und Entschädigung für erlittenes Unrecht durch den sogenannten „Radikalenerlass“ und die gegenwärtige Berufsverbotspraxi

Zaklin Nastic

Drucksache Nr.20//369 - Vor 50 Jahren, am 28. Januar 1972, beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz unter Vorsitz von Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) den sogenannten Radikalenerlass. Die bundesrepublikanischen Geheimdienste überprüften daraufhin rund 3,5 Mio Personen auf ihre politische Gesinnung. 11000 offizielle Berufsverbotsverfahren, 2200 Disziplinarverfahren, 1250 Ablehnungen von Bewerbern und 265 Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst folgten. Eine Aufarbeitung und Rehabilitierung steht bis heute aus.

Vor 50 Jahren, am 28. Januar 1972, beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz unter Vorsitz von Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) den sogenannten Radikalenerlass. Die bundesrepublikanischen Geheimdienste überprüften daraufhin rund 3,5 Mio Personen auf ihre politische Gesinnung. 11000 offizielle Berufsverbotsverfahren, 2200 Disziplinarverfahren, 1250 Ablehnungen von Bewerbern und 265 Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst folgten. Eine Aufarbeitung und Rehabilitierung steht bis heute aus.

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