Beachtung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes bei dem Evakuierungseinsatz in Libyen

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.17//05175 - Indem die Bundesregierung dem Bundestag kein Mandat vorlegt zur nachträglichen Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Einheiten der Bundeswehr zur Evakuierung von Menschen aus Libyen verstößt sie gegen die Bestimmungen des Parlamentsbeteiligungsgesetzes. Die Bundesregierung wird aufgefordert, dies unverzüglich zu korrigieren und eine entsprechendens Mandat vorzulegen.

Indem die Bundesregierung dem Bundestag kein Mandat vorlegt zur nachträglichen Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Einheiten der Bundeswehr zur Evakuierung von Menschen aus Libyen verstößt sie gegen die Bestimmungen des Parlamentsbeteiligungsgesetzes. Die Bundesregierung wird aufgefordert, dies unverzüglich zu korrigieren und eine entsprechendens Mandat vorzulegen.

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