Berechtigung der übrigen Zuzahlungen nach Abschaffung der Praxisgebühr

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.17//11746 - Die Praxisgebühr wurde einstimmig in namentlicher Abstimmung im Bundestag abgeschafft. Damit wurde eine langjährige Forderung der LINKEN erfüllt. Die ebenso langjährige Forderung nach der Abschaffung der übrigen Zuzahlungen wurde hingegen nicht erfüllt. Dabei sind auch die übrigen Zuzahlungen mindestens so unsinnig und schädlich wie die Praxisgebühr es bis Ende 2012 noch ist.

Die Praxisgebühr wurde einstimmig in namentlicher Abstimmung im Bundestag abgeschafft. Damit wurde eine langjährige Forderung der LINKEN erfüllt. Die ebenso langjährige Forderung nach der Abschaffung der übrigen Zuzahlungen wurde hingegen nicht erfüllt. Dabei sind auch die übrigen Zuzahlungen mindestens so unsinnig und schädlich wie die Praxisgebühr es bis Ende 2012 noch ist.

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