Beseitigung von Rentennachteilen für Zeiten der Pflege von Angehörigen in der DDR

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.17/03875 - Wer in der DDR Angehörige gepflegt hat, bekam dafür Zeiten für die Altersversorgung zuerkannt. Diese Regelung findet für diejenigen, die nach dem 31. Dezember 1996 in Rente gegangen sind bzw. noch gehen, keine Anwendung mehr, was zu Renteneinbußen führt. Auch Eltern von impfgeschädigten Kindern sind betroffen. Die Bundesregierung soll das Problem über den so genannten Lückenausgleich lösen.

Wer in der DDR Angehörige gepflegt hat, bekam dafür Zeiten für die Altersversorgung zuerkannt. Diese Regelung findet für diejenigen, die nach dem 31. Dezember 1996 in Rente gegangen sind bzw. noch gehen, keine Anwendung mehr, was zu Renteneinbußen führt. Auch Eltern von impfgeschädigten Kindern sind betroffen. Die Bundesregierung soll das Problem über den so genannten Lückenausgleich lösen.

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