Besteuerung von im Ausland lebenden ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern (Nachfrage zu BT-Drs. 17/10292)

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.17/10524 - Renten für NS-Opfer sollten im Prinzip steuerfrei sein. In der Praxis gibt es aber Probleme und Rechtsunsicherheit, weil nicht eindeutig geklärt ist, wie der Begriff NS-Opfer anzuwenden ist. Das Steuerrecht grenzt den Begriff auf "anerkannte" Opfer im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes ein, so dass beispielsweise die Steuerbefreiungs-Anträge von zahlreichen Zwangsarbeitern abzulehnen wären. DIE LINKE fordert, generell sämtliche NS-Geschädigten von der Steuerpflicht auszunehmen.

Renten für NS-Opfer sollten im Prinzip steuerfrei sein. In der Praxis gibt es aber Probleme und Rechtsunsicherheit, weil nicht eindeutig geklärt ist, wie der Begriff NS-Opfer anzuwenden ist. Das Steuerrecht grenzt den Begriff auf "anerkannte" Opfer im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes ein, so dass beispielsweise die Steuerbefreiungs-Anträge von zahlreichen Zwangsarbeitern abzulehnen wären. DIE LINKE fordert, generell sämtliche NS-Geschädigten von der Steuerpflicht auszunehmen.

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Zu dieser Anfrage liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 17/10634 vor.

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