Einheitliche Regelung der Altersversorgung für Angehörige der technischen Intelligenz der DDR

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.17//03887 - Angehörige der technischen Intelligenz konnten in der DDR in eine spezielle Altersversorgung einbezogen werden. Im Laufe der Jahre kam es allerdings u.a. durch unpräzise Formulierungen zu Differenzen bei der Zuerkennung. Es soll eine Regelung gefunden werden, bei der nicht das Vorliegen einer Urkunde, sondern die Art der Tätigkeit den heutigen Anspruch begründet. Auf die derzeitige Praxis der Stichtagsregelung soll verzichtet werden.

Angehörige der technischen Intelligenz konnten in der DDR in eine spezielle Altersversorgung einbezogen werden. Im Laufe der Jahre kam es allerdings u.a. durch unpräzise Formulierungen zu Differenzen bei der Zuerkennung. Es soll eine Regelung gefunden werden, bei der nicht das Vorliegen einer Urkunde, sondern die Art der Tätigkeit den heutigen Anspruch begründet. Auf die derzeitige Praxis der Stichtagsregelung soll verzichtet werden.

Drucksache herunterladen