Entschädigungsleistungen für "Euthanasie-Geschädigte"

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.17/08589 - Bei der Gewährleistung von Entschädigungszahlungen für "Euthanasie"-Geschädigte geht die Bundesregierung zu restriktiv vor. Kinder von Ermordeten erhalten keine monatlichen Hilfsleistungen, weil sie nach Meinung der Bundesregierung nicht vom NS-Unrecht betroffen sind. DIE LINKE widerspricht dem und verweist auf erlittene berufliche Nachteile, Traumatisierungen u. a. als Folge des Nazi-Terrors.

Bei der Gewährleistung von Entschädigungszahlungen für "Euthanasie"-Geschädigte geht die Bundesregierung zu restriktiv vor. Kinder von Ermordeten erhalten keine monatlichen Hilfsleistungen, weil sie nach Meinung der Bundesregierung nicht vom NS-Unrecht betroffen sind. DIE LINKE widerspricht dem und verweist auf erlittene berufliche Nachteile, Traumatisierungen u. a. als Folge des Nazi-Terrors.

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Zu dieser Anfrage liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 17/08729 vor.

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