Gerechte Lösung für die rentenrechtliche Situation von in der DDR Geschiedenen

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.17/03872 - In der DDR gab es keinen Versorgungsausgleich bei Scheidung. Wer wegen Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Karriereförderung des Ehepartners nicht berufstätig war, konnte sich mit geringen Beiträgen freiwillig versichern. Dies findet heute keine Anerkennung mehr. Eine Einbeziehung in den Versorgungsausgleich erfolgt aber erst für Scheidungen ab 1992. Beides führt bei vielen Frauen zu Altersarmut.

In der DDR gab es keinen Versorgungsausgleich bei Scheidung. Wer wegen Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Karriereförderung des Ehepartners nicht berufstätig war, konnte sich mit geringen Beiträgen freiwillig versichern. Dies findet heute keine Anerkennung mehr. Eine Einbeziehung in den Versorgungsausgleich erfolgt aber erst für Scheidungen ab 1992. Beides führt bei vielen Frauen zu Altersarmut.

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