Gerechte Versorgungslösung für Ballettmitglieder in der DDR

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.17/03873 - Tänzerinnen und Tänzer erhielten in der DDR bei Ausscheiden auf Dauer eine berufsbezogene Zuwendung. Diese sollte einen Ausgleich darstellen, wenn die Betroffenen in einen neuen Beruf oder eine andere Tätigkeit wechseln mussten. Dieser Anspruch wurde per 1. Januar 1992 ersatzlos gestrichen. Die Bundesregierung soll eine gerechte Regelung vorlegen.

Tänzerinnen und Tänzer erhielten in der DDR bei Ausscheiden auf Dauer eine berufsbezogene Zuwendung. Diese sollte einen Ausgleich darstellen, wenn die Betroffenen in einen neuen Beruf oder eine andere Tätigkeit wechseln mussten. Dieser Anspruch wurde per 1. Januar 1992 ersatzlos gestrichen. Die Bundesregierung soll eine gerechte Regelung vorlegen.

Drucksache herunterladen