Gesetzlichen Mindestlohn jetzt auf 14 Euro erhöhen

Jan Korte

Drucksache Nr.20//9132 - Nach der einmaligen Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 droht diesem eine unangemessen niedrige Erhöhung auf Basis der Empfehlung der Mindestlohnkommission. Die Empfehlung der EU-Mindestlohnrichtlinie - 60 Prozent des Bruttomedianlohns als Untergrenze - würde verfehlt. Dieser entspräche aktuell ein Mindestlohn von 14 Euro.

Nach der einmaligen Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 droht diesem eine unangemessen niedrige Erhöhung auf Basis der Empfehlung der Mindestlohnkommission. Die Empfehlung der EU-Mindestlohnrichtlinie - 60 Prozent des Bruttomedianlohns als Untergrenze - würde verfehlt. Dieser entspräche aktuell ein Mindestlohn von 14 Euro.

Drucksache herunterladen