Krebserregende Stoffe in Kinderspielzeugen durch Sofortmaßnahmen aus-schließen

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.17//01563 - Die EU-Spielzeugrichtline schützt Kinder nicht vor krebserregenden Stoffen in Spielzeugen, da die Grenzwerte zu lasch sind. Das Bundesamt für Risikobewertung hat festgestellt, dass die Schwelle der Unbedenklichkeit um das 1 000 bis 16 000-fache überschritten wird. Die Bundesregierung muss daher unverzüglich nationalstaatliche Maßnahmen zum Schutz der Kinder durchsetzen.

Die EU-Spielzeugrichtline schützt Kinder nicht vor krebserregenden Stoffen in Spielzeugen, da die Grenzwerte zu lasch sind. Das Bundesamt für Risikobewertung hat festgestellt, dass die Schwelle der Unbedenklichkeit um das 1 000 bis 16 000-fache überschritten wird. Die Bundesregierung muss daher unverzüglich nationalstaatliche Maßnahmen zum Schutz der Kinder durchsetzen.

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