Lange Wartezeiten und Ungleichbehandlung im Visumverfahren (Nachfrage

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.17/10399 - Wie infolge der Kleinen Anfrage der LINKEn bekannt geworden ist (BT-Drucksache 17/10022), wird die Regelvorgabe des EU-Visakodex einer max. zweiwöchigen Wartefrist bis zur Vorsprache zur Beantragung eines Schengen-Visum von in erheblichem Umfang verletzt.

Hieran und an den skandalösen Vorgehen, dass privat und geschäftlich Reisende bei der

Vergabe von Visa-Vorspracheterminen „an vielen Dienstorten“ unterschiedlich behandelt und

Geschäftsreisende bevorzugt werden, setzt diese Anfrage an.

Neben der unten angegebenen Antwort gibt es auch noch ergänzende Ausführungen in dieser Drucksache: dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/124/1712476.pdf

Wie infolge der Kleinen Anfrage der LINKEn bekannt geworden ist (BT-Drucksache 17/10022), wird die Regelvorgabe des EU-Visakodex einer max. zweiwöchigen Wartefrist bis zur Vorsprache zur Beantragung eines Schengen-Visum von in erheblichem Umfang verletzt.
Hieran und an den skandalösen Vorgehen, dass privat und geschäftlich Reisende bei der
Vergabe von Visa-Vorspracheterminen „an vielen Dienstorten“ unterschiedlich behandelt und
Geschäftsreisende bevorzugt werden, setzt diese Anfrage an.

Neben der unten angegebenen Antwort gibt es auch noch ergänzende Ausführungen in dieser Drucksache: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/124/1712476.pdf

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Zu dieser Anfrage liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 17/10479 vor.

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