Morbi-RSA: Evaluationsbericht wird bis 2024 zurückgehalten

Schriftliche Frage

Mit dem Morbi-RSA werden das Einkommen und die Erkrankungen der Versicherten als Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds an die Krankenkassen herangezogen. 2021 wurde zusätzlich die Variable "regionale Verteilung" hinzugenommen. Kathrin Vogler fragte nach ersten Evaluationsergebnissen.

 

Kathrin Voglers  Schriftliche Frage an die Bundesregierung zum morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA):

„Wann genau in diesem Jahr wird das Gutachten zur Regionalkomponente des Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs durch den wissenschaftlichen Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs veröffentlicht werden und ist der Bundesregierung bereits bekannt, ob sich nach dieser Evaluation die Regionalkomponente bewährt hat?“

Die Antwort von Sabine Dittmar, Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium:

„Die regionalen Merkmale sind im Risikostrukturausgleich (RSA) erstmals für das Jahr 2021 umgesetzt worden. Nach § 266 Absatz 10 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) sind im Jahr 2023 durch den Wissenschaftlichen Beirat zur Weiterentwicklung des RSA beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) deren Wirkungen als Risikomerkmal im RSA zu untersuchen. Es ist daher erst mit Abschluss des Jahres 2023 mit der Vorlage des Gutachtens zu rechnen. Die Veröffentlichung folgt voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2024. Der Bundesregierung sind bisher keine Inhalte bzw. Ergebnisse des in der Erstellung befindlichen Gutachtens bekannt.“

Kathrin Vogler kommentierte die Antwort für die Medien:

"Es ist gut, dass die einzelnen Elemente des Risikostrukturausgleichs (RSA) einer umfänglichen Evaluation unterliegen. So wird der RSA immer zielgenauer. Schlecht ist aber, dass die Bundesregierung plant, die Ergebnisse nicht unmittelbar zu veröffentlichen", so Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der LINKEN.
 

Medien-Echo

 

 

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