Opfer des Brustimplantate-Skandals unterstützen – keine Kostenbeteiligung bei medizinischer Notwendigkeit

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.17/08581 - Die Krankenkasse zahlt Behandlungen, wenn sie medizinisch notwendig sind. Nicht so bei Frauen, die von einem Hersteller minderwertiger Brustimplantate betrogen wurden. Durch eine Regelung, die Union und SPD in ihrer Gesundheitsreform 2007 eingeführt haben, gilt hier das Schuldprinzip. DIE LINKE fordert, dass alles, was medizinisch notwendig ist, auch bezahlt werden muss.

Die Krankenkasse zahlt Behandlungen, wenn sie medizinisch notwendig sind. Nicht so bei Frauen, die von einem Hersteller minderwertiger Brustimplantate betrogen wurden. Durch eine Regelung, die Union und SPD in ihrer Gesundheitsreform 2007 eingeführt haben, gilt hier das Schuldprinzip. DIE LINKE fordert, dass alles, was medizinisch notwendig ist, auch bezahlt werden muss.

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