Repression gegen Jugendliche wegen virtueller Proteste gegen die GEMA

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.17/10271 - 100 Wohnungen wurden im Juni wegen einer virtuellen Protestaktion durch "Denial of Service"-Anfragen gegen die Musikverwertungsgesellschaft GEMA durchsucht. Ermittelt wird wegen "Computersabotage". Laut der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt soll die Repression eine "heilsame Schockwirkung" entfalten. Allerdings wird zu wenig gewürdigt, dass es sich um eine "virtuelle Versammlung" handelt, deren Schutzwürdigkeit unter dem Versammlungsrecht geprüft werden muss.

100 Wohnungen wurden im Juni wegen einer virtuellen Protestaktion durch "Denial of Service"-Anfragen gegen die Musikverwertungsgesellschaft GEMA durchsucht. Ermittelt wird wegen "Computersabotage". Laut der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt soll die Repression eine "heilsame Schockwirkung" entfalten. Allerdings wird zu wenig gewürdigt, dass es sich um eine "virtuelle Versammlung" handelt, deren Schutzwürdigkeit unter dem Versammlungsrecht geprüft werden muss.

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Zu dieser Anfrage liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 17/10379 vor.

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