Sittenwidrigkeit von Löhnen

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.17//09224 - Das Sozialgericht Berlin hat im vergangenen Jahr in einem Urteil festgestellt, dass Entgelte, die bei Vollzeit unterhalb des Grundsicherungsniveaus liegen, als sittenwidrig einzustufen und damit für Arbeitsuchende unzumutbar sind. Mit der Kleinen Anfrage prüft DIE LINKE, ob diese Entscheidung auch Einfluss auf die Vermittlung der Arbeitsagenturen und Grundsicherungsträger hat oder ob diese auch weiterhin in sehr niedrig entlohnte und damit sittwenwidrige Arbeitsverhältnisse vermittelt.

Das Sozialgericht Berlin hat im vergangenen Jahr in einem Urteil festgestellt, dass Entgelte, die bei Vollzeit unterhalb des Grundsicherungsniveaus liegen, als sittenwidrig einzustufen und damit für Arbeitsuchende unzumutbar sind. Mit der Kleinen Anfrage prüft DIE LINKE, ob diese Entscheidung auch Einfluss auf die Vermittlung der Arbeitsagenturen und Grundsicherungsträger hat oder ob diese auch weiterhin in sehr niedrig entlohnte und damit sittwenwidrige Arbeitsverhältnisse vermittelt.

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