Todesspritzen aus deutscher Produktion

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.17/10222 - Die Anti-Folter-Richtlinie der EU verbietet den Export von bestimmten Arzneimitteln, wenn sie für Hinrichtungszwecke missbraucht werden. Für medizinisch wenig bedeutsame Mittel funktioniert das einigermaßen gut, aber diese sollen aufgrund von Bezugsproblemen durch andere, häufig verwendete Arzneimittel ersetzt werden. DIE LINKE fragt nach Exportbeschränkungen, Verstößen, weiteren Handlungsoptionen und realen Auswirkungen.

Die Anti-Folter-Richtlinie der EU verbietet den Export von bestimmten Arzneimitteln, wenn sie für Hinrichtungszwecke missbraucht werden. Für medizinisch wenig bedeutsame Mittel funktioniert das einigermaßen gut, aber diese sollen aufgrund von Bezugsproblemen durch andere, häufig verwendete Arzneimittel ersetzt werden. DIE LINKE fragt nach Exportbeschränkungen, Verstößen, weiteren Handlungsoptionen und realen Auswirkungen.

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Zu dieser Anfrage liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 17/10324 vor.

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