Umsetzung der Verschlechterungsverbote des EWG-Türkei-Assoziationsrechts durch die Bundesländer

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.17/09514 - In der Kleinen Anfrage werden die Positionen und Maßnahmen der Bundesländer zur Umsetzung des Assoziationsrecht erfragt. Auch wenn es nicht überwiegend den Bundesländern obliegt, eine bundeseinheitliche Beachtung verbindlichen Europarechts in Deutschland sicherzustellen, muss die Bundesregierung ein Interesse daran haben, Klarheit über die Umsetzung des Assoziationsrechts in Deutschland zu gewinnen, auch um gegebenenfalls Änderungs- und Handlungsbedarf erkennen zu können.

In der Kleinen Anfrage werden die Positionen und Maßnahmen der Bundesländer zur Umsetzung des Assoziationsrecht erfragt. Auch wenn es nicht überwiegend den Bundesländern obliegt, eine bundeseinheitliche Beachtung verbindlichen Europarechts in Deutschland sicherzustellen, muss die Bundesregierung ein Interesse daran haben, Klarheit über die Umsetzung des Assoziationsrechts in Deutschland zu gewinnen, auch um gegebenenfalls Änderungs- und Handlungsbedarf erkennen zu können.

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Zu dieser Anfrage liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 17/09718 vor.

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