Vertrauensschutz für Versorgungsberechtigte der DDR mit einem Ruhestandsbeginn bis zum 30. Juni 1995 schaffen

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.17//03881 - Für Menschen, die einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem der DDR angehörten und bis zum 30. Juni 1995 in Rente gegangen sind, soll tatsächlicher Vertrauensschutz hergestellt werden. Unter anderem soll nicht nur die normale Rente, sondern der gesamte vertrauensgeschützte Zahlbetrag bei Rentenerhöhungen dynamisiert werden.

Für Menschen, die einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem der DDR angehörten und bis zum 30. Juni 1995 in Rente gegangen sind, soll tatsächlicher Vertrauensschutz hergestellt werden. Unter anderem soll nicht nur die normale Rente, sondern der gesamte vertrauensgeschützte Zahlbetrag bei Rentenerhöhungen dynamisiert werden.

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