Wertneutralität im Rentenrecht auch für Personen mit bestimmten Funktionen in der DDR

Kathrin Vogler

Drucksache Nr.17//03888 - Personen mit herausgehobenen Positionen im Partei- und Staatsapparat der DDR werden mit willkürlichen Eingriffen bei der Rente belegt. Zuerst war eine bestimmte Einkommenshöhe maßgebend für eine Beschneidung der Renten, jetzt sind es bestimmte Tätigkeiten. Der entsprechende Paragraf im AAÜG soll ersatzlos gestrichen werden.

Personen mit herausgehobenen Positionen im Partei- und Staatsapparat der DDR werden mit willkürlichen Eingriffen bei der Rente belegt. Zuerst war eine bestimmte Einkommenshöhe maßgebend für eine Beschneidung der Renten, jetzt sind es bestimmte Tätigkeiten. Der entsprechende Paragraf im AAÜG soll ersatzlos gestrichen werden.

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