Das lang überfällige Notfallsanitätergesetz hilft Rettungskräften nur teilweise

Rede zu Protokoll

DIE LINKE begrüßt, dass das Rettungsassistentengesetz von 1989 endlich überarbeitet wird, eine dreijährige Ausbildungszeit eingeführt und das Schulgeld gestrichen wird. Durch unpräzise Formulierungen zu den Kompetenzerweiterungen und durch die Übertragung staatlicher Aufgaben an den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst kommt es jedoch weder zu Rechtsunsicherheit noch zu bundeseinheitlichen Regelungen. Weitere Kritikpunkte aus Sicht der LINKEN erläutert Kathrin Vogler in ihrer Rede.


Text der Rede:

DIE LINKE begrüßt ausdrücklich, dass das Rettungsassistentengesetz von 1989 endlich überarbeitet wird. Schade nur, dass am Ende so viele gute und notwendige Forderungen von Gewerkschaften und von Rettungskräften keinen Eingang in dieses Gesetz gefunden haben.

Die Defizite des bisherigen Gesetzes werden schon seit langem von allen Beteiligten beklagt, eine Lösung der Probleme ist überfällig.

DIE LINKE unterstützt die Verlängerung der Ausbildung auf drei Jahre, die Erweiterung der Kompetenzen für die Sanitäterinnen und Sanitäter und vor allem auch die Streichung des Schulgelds. Wir hätten aber gerne noch mehr Gutes für die diese professionellen Lebensretter getan.

Zur Abschaffung des Schulgelds:
Es ist richtig, dass diejenigen, die sich für diesen schwierigen und anstrengenden Beruf ausbilden lassen, nicht auch noch die Kosten der Ausbildung tragen müssen. Schade nur, dass schwarz-gelb im Gesetzentwurf lediglich festgehalten hat, dass Vereinbarungen zu Schulgeld-Zahlungen nichtig seien. Ein ausdrückliches Verbot von Schulgeld würde den Auszubildenden mehr Schutz bieten.

Zu den erweiterten Kompetenzen:
Hier macht die Koalition zwei Schritte nach vorne und gleich wieder zwei Schritte rückwärts. Einerseits möchte sie wohl, dass die neuen Rettungskräfte am Unfallort gleich mehr für die Verletzten tun können, statt erst mal auf den Notarzt zu warten. Andererseits scheint sie wieder einmal vor der mächtigen Ärzte-Lobby zu buckeln. Anders lässt sich nicht erklären, warum die Koalition zum Thema „Übertragung ärztlicher Tätigkeiten“ und zur selbständigen Ausübung heilkundlicher Tätigkeit derart ungenaue Formulierungen ins Gesetz geschrieben hat. So werden die Rechtsunsicherheit für die Rettungskräfte und das föderale Kuddelmuddel weiter bestehen. So wird ein Notfallsanitäter im münsterländischen Hopsten in seiner Ausbildung möglicherweise nach anderen Vorgaben Kompetenzen zu bestimmten notfallmedizinischen Situationen erwerben als seine Kollegin direkt nebenan im niedersächsischen Spelle. Das ist nicht nur unbefriedigend für die Rettungskräfte, sondern vor allem auch für die Patientinnen und Patienten.

Für DIE LINKE gibt es noch weitere kritische Punkte:

So soll das Recht zum Führen der Berufsbezeichnung nachträglich entzogen werden können, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen die Ausübung des Berufs unmöglich machen. Dies darf so nicht umgesetzt werden, stattdessen muss für andere Einsatzmöglichkeiten gesorgt werden.

Auch die Übergangsregelungen insbesondere für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten mit langjähriger Berufserfahrung werden diesen erfahrenen Menschen nicht gerecht.

Es fehlt auch eine vernünftige Regelung für die Beamtinnen und Beamten des Feuerwehrtechnischen Dienstes. Ohne diese könnte dieser wichtige Zweig der Ausbildung für Rettungskräfte wegbrechen. Hier hat die Koalition per Änderungsantrag nachzubessern versucht, doch leider nicht alle wunden Punkte für die Feuerwehrleute geheilt.

Um die Beantwortung der noch offenen Frage, welchen Teil der Ausbildung die Kassen und welchen die Länder bezahlen sollen, hat sich die Bundesregierung leider gedrückt.

Wir meinen: Die Kosten für die neue dreijährige Ausbildung sollten sich Krankenkassen und die Bundesländer teilen, da der Rettungsdienst sowohl der Gesundheitsversorgung als auch der öffentlichen Gefahrenabwehr zugerechnet werden kann. Es handelt sich wohlgemerkt nicht um unerschwingliche Summen: Mit einem einzigen Promille der Kassen-Überschüsse und im Durchschnitt einer Million Euro pro Bundesland können die ca. 40 Millionen Euro aufgebracht werden. Das neue Wahlrecht mit dem Ausgleich der Überhangmandate kommt die öffentliche Hand wahrscheinlich deutlich teurer.

DIE LINKE wird sich bei diesem Gesetz enthalten, denn wir wollen trotz aller Kritik die darin enthaltenen Verbesserungen nicht blockieren. Deswegen möchte ich zum Schluss noch an alle Beteiligten appellieren, dass sie bei der Klärung der Finanzierungsfragen im Blick haben, wie wichtig die Arbeit der hauptberuflichen Lebensretter überall im Land für die Menschen ist. Ein Aufhalten im Bundesrat oder durch die Krankenversicherungen wäre ein Schlag ins Gesicht dieser Menschen.

Herzlichen Dank