Entschädigungsfonds: Patientinnen und Patienten brauchen schnelle Unterstützung
Wenn Patientinnen und Patienten durch einen Behandlungsfehler geschädigt werden, brauchen sie oft schnell und unbürokratisch Hilfe, wie zum Beispiel durch einen Entschädigungsfonds. Die Bundesregierung lehnt diesen Vorschlag von Kathrin Vogler mit vorgeschobenem Argumenten ab, die zeigen, das schwarz-gelb sich mehr die Anliegen der Ärzte und Versicherungskonzerne als die von Patientinnen und Patienten zu eigen macht.
Redebeitrag und Frage von Kathrin Vogler:
Herr Bahr, Sie haben vorhin gesagt, dass die Einführung eines Entschädigungs- bzw. Haftungsfonds sehr kompliziert und mit viel Arbeit verbunden sei. Das würden Sie lieber nicht angehen; Sie würden vielmehr auf freiwillige Lösungen seitens der Ärzteschaft wie die von Ihnen genannte Stiftung vertrauen.
Könnten Sie uns vielleicht ungefähr sagen, wie viele Patientinnen oder Patienten bzw. Versicherte insgesamt von solchen privaten Lösungen profitieren und welchen Vorteil aus Ihrer Sicht die Privatisierung eigentlich staatlicher Verantwortung für Patientinnen und Patienten im Vergleich zur Wahrnehmung durch die Politik hat?
Antwort von Daniel Bahr, Bundesminister für Gesundheit:
Liebe Frau Kollegin, ich glaube, das ist einfach ein Unterschied zwischen uns. Deswegen sind Sie Mitglied der Linken, und ich bin Mitglied in einer anderen, einer liberalen Partei. Ich bin der Meinung, dass derjenige, der einen Schaden verursacht, auch dafür zur Verantwortung gezogen werden muss. Sie möchten, dass alle, das heißt die gesamte Gesellschaft, der Staat und die Versicherten, kollektiv für die Kosten aufkommen. Da ich diesen Ansatz nicht teile – das betrifft genauso die Schulden in Europa und andere Fragen –,
(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Sie sind ja zum Glück nicht Finanzminister!)
bin ich der Meinung, dass es richtig ist, dass derjenige, der etwas falsch gemacht hat, auch zur Verantwortung gezogen wird.
(Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Falsch verstanden!)
Darüber hinaus begrüße ich – das Patientenrechtegesetz und die Debatte darüber tragen auch dazu bei –, dass es gemeinnützige Stiftungen wie die Alexandra-Lang-Stiftung gibt, die sich in der Bürgergesellschaft engagiert, um andere zu unterstützen.
Wir verankern hier – das ist eine wesentliche Veränderung –, dass Krankenkassen erstmals verpflichtet sind, ihren Versicherten zu helfen, zum Beispiel durch Gutachtenerstellung und Information darüber, wo man Hilfe bekommen kann. Wie ist das denn in der Praxis? Die Fälle, in denen es zu Behandlungsfehlern gekommen ist, zeigen, dass sich die Betroffenen alleingelassen fühlen. Sie kennen ihre Rechte nicht und wissen nicht, wer ihnen hilft. Daher ist die Möglichkeit, dass sie sich an ihre Krankenkasse wenden können, die ihnen helfen muss, ein sehr guter Weg, der der Praxis besser entspricht, als wenn wir ein neues Verfahren mit neuen Beantragungen, neuen Kriterien und einer neuen Behörde, die wiederum entscheiden muss, ob jemand Leistungen bekommt, schaffen würden. Das würde nur viel Geld kosten und Kapazitäten binden. Hier muss klar das Verursacherprinzip gewahrt bleiben.