Antikorruptionsgesetz letztlich eine "Lex Doktor"?

Gesundheit & Gesellschaft, Ausgabe 6/2016

Das AOK Magazin "Gesundheit & Gesellschaft" befasste sich in Ausgabe 6/2016 mit dem Antikorruptionsgesetz und fragte, inwieweit es eine nachvollziehbare Ausnahme sei, dass vom neuen Gesetz nur Apotheker betroffen seien, wenn sie aktiv Ärzte und andere Leistungserbringer bestechen. Dazu fragte das Magazin mehrere Politiker und andere Akteure in der Gesundheitspolitik. Eine davon war Kathrin Vogler:

 

Das AOK Magazin "Gesundheit & Gesellschaft" befasste sich in Ausgabe 6/2016 mit dem Antikorruptionsgesetz und fragte, inwieweit es eine nachvollziehbare Ausnahme sei, dass vom neuen Gesetz nur Apotheker betroffen seien, wenn sie aktiv Ärzte und andere Leistungserbringer bestechen.

Dazu fragte das Magazin mehrere Politiker und andere Akteure in der Gesundheitspolitik. Eine davon war Kathrin Vogler:

Ich bin überhaupt nicht zufrieden mit dem jetzigen Zustand des Antikorruptionsgesetzes. Die in letzter Sekunde von der Koalition eingebrachten Entschärfungen machen aus dem Gesetz einen zahnlosen Tiger. Und dass Apotheker nur noch aktiv bestechen, aber nicht mehr bestochen werden können, macht aus einem einheitlichen Tatbestand für alle Gesundheitsberufe im Nachhinein doch noch eine Lex Doktor. Das sollte es aber aus guten Gründen nicht sein. Die Abgabe von Arzneimitteln und Hilfsmitteln ist wegen der großen Summen, die hierfür aufgewendet werden, höchst anfällig für Korruption. Das zeigt schon der jüngste Skandal um sogenannte "Luftrezepte".