Bundesregierung will nicht am Nutzenbewertungs-Verfahren rütteln

DAZ

Den Erstattungsbetrag eines neuen Arzneimittels verhandeln GKVSpitzenverband und pharmazeutischer Unternehmer auf Grundlage der Bewertung des Dossiers, das letzterer beim Marktzugang seines Medikaments dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorzulegen hat. Pharmaunternehmen können aber auch bewusst darauf verzichten, ein Dossier einzureichen – und damit die frühe Nutzenbewertung umgehen. Das entspricht geltendem Recht, bestätigt die Bundesregierung, die von der Linksfraktion zur Stellungnahme aufgefordert worden war.

[...] Beim Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa) ist man „überrascht, dass es plötzlich als Problem dargestellt wird, wenn die Hersteller sich entsprechend dem Gesetz verhalten und sich entscheiden, kein Dossier einzureichen“. Dort verweist man darauf, dass die Sicherheit und der Nutzen neuer Arzneimittel schon zuvor von den Zulassungsbehörden geprüft und bestätigt worden sei. Anders reagierte Kathrin Vogler, Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte der Linksfraktion: Sie ist der Meinung, dass neue Arzneimittel ohne Nutzenbewertung nicht in die Versorgung gehören. „Wir brauchen keine neuen Arzneimittel, die möglicherweise weniger gut helfen als bereits bekannte. Wenn diese Mittel mit der Marketing-Maschinerie der Industrie in die Versorgung gedrückt werden, entsteht nicht nur ein finanzieller Schaden, sondern vor allem auch ein gesundheitliches Risiko für die Patientinnen und Patienten.“ Die Bundesregierung müsse diese „offensichtliche Gesetzeslücke“ daher schließen – und zwar bevor der erste Skandal da sei.

Auszug aus dem Artikel "Ein Kann, kein Muss", erschienen in Deutsche Apotheker Zeitung vom 06.11.2014, Seite: 18.