Gesundheitsversorgung für alle

Medienecho, magazin.hiv

Die sogenannte Übermittlungspflicht nach § 87 von Menschen mit ungeregeltem Aufenthalt gefährdet die Gesundheitsversorgung dieser Menschen. Allen Menschen steht eine medizinische Basisversorgung zu. Wenn Menschen, die aus welchen Gründen auch immer, einen ungeregelten Aufenthaltsstatus haben, sich beim Sozialamt um einen Behandlungsschein für eine medizinische Behandlung bemühen, muss das Sozialamt das aber gemäß $87 Aufenthaltsgesetz der Ausländerbehörde melden. Die Folge kann dann die Abschiebung sein.

Weil das für viele Betroffene zu unmäßigen Härten führt, hatte die Ampel im Koalitionsvertrag angekündigt: „Die Meldepflichten von Menschen ohne Papiere wollen wir überarbeiten, damit Kranke nicht davon abgehalten werden, sich behandeln zu lassen.“ Jetzt wird dies aber weiterhin „geprüft“. Ulrike Wagener schreibt dazu: "Kritik kommt auch von der Linken: „Dass die Koalition nach der Hälfte der Legislaturperiode die Übermittlungspflicht nach § 87 Aufenthaltsgesetz nicht verändert hat, bedeutet, dass auch weiterhin Menschen ohne Aufenthaltsstatus davon abgehalten werden, sich im Krankheitsfall angemessen behandeln zu lassen. Das kann nicht nur für die Betroffenen dramatische gesundheitliche Folgen haben, sondern behindert auch die Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten wie HIV oder Tuberkulose“, sagt Kathrin Vogler, beratendes Mitglied im Gesundheitsausschuss."

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