Kassen wollen Versicherte zur eCard zwingen

Pressemitteilung Kathrin Vogler, MdB

„Die Krankenkassen wollen im Eilverfahren alle Versicherten zwingen, eine elektronische
Gesundheitskarte zu beantragen. Dabei stehen viele Versicherte der eCard skeptisch gegenüber, und das aus guten Gründen: Viele Milliarden Euro Kosten für ein gigantisches IT-Projekt, das den Schutz der sensiblen Patientendaten hochgradig gefährdet“, kommentiert
Kathrin Vogler, stellvertretende Vorsitzende im Gesundheitsausschuss des Deutschen
Bundestages, die neuesten Vereinbarungen zwischen dem Spitzenverband der Krankenkassen
und der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), denen zufolge ab 2014 nur noch
die elektronische Gesundheitskarte gelten soll. Die Gesundheitsexpertin der Fraktion DIE
LINKE weiter:

„Schon seit mehreren Monaten drohen manche Krankenkassen damit, dass ab 1. Januar
2014 die alte Versichertenkarte nicht mehr gültig sein soll. Doch wo dies gesetzlich oder vertraglich geregelt sei, konnten sie ihren Versicherten bislang nicht erläutern. Kein Wunder:
Erst seit Ende letzter Woche ist ein bislang geheimes Papier bekannt, in dem diese Regelung
steht. Versteckt in der aktualisierten Anlage 4a des neuen ‚Bundesmantelvertrags Ärzte‘ wird
festgelegt, dass die bisherige Krankenversichertenkarte zum 31.12.2013 ihre Gültigkeit verlieren soll, unabhängig vom aufgedruckten Gültigkeitsdatum.

Wer zukünftig zum Arzt geht und keine elektronische Gesundheitskarte vorlegen kann, soll
nach dem Willen der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die Behandlung sowie Rezepte für Medikamente und Krankengymnastik selbst bezahlen müssen.
Nur die Kosten für die ärztliche Behandlung sollen rückerstattet werden, wenn die Versicherten ihren Leistungsanspruch beispielsweise über ein Papier ihrer Krankenkasse nachträglich nachweisen können. Eine solche Einschränkung des Versicherungsschutzes für Menschen, die ihre Krankenkassenbeiträge ordentlich bezahlen, ist nicht hinnehmbar und weder mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung noch mit dem Grundgedanken einer sozialen Krankenversicherung vereinbar. Hier muss die Bundesregierung einen Riegel vorschieben und dafür sorgen, dass die Gesundheitsversorgung allen Versicherten zuteil wird,
unabhängig davon, wie sie ihren Versicherungsstatus nachweisen.

Wie die Regelungen jedoch im Einzelnen umgesetzt werden, muss sich noch herausstellen:
Denn im Haupttext des neuen Bundesmantelvertrags, der schon seit mehreren Wochen bekannt ist, steht nämlich auch, dass Versicherte zum Nachweis der Anspruchsberechtigung
ihre alte Krankenversichertenkarte vorlegen dürfen, solange sie noch keine elektronische
Gesundheitskarte erhalten haben.“